Kommentar vom 23. November 2011
Im Jahr 2001 wurde eine grundlegende Reform des Alterssicherungssystems beschlossen: die „Riester-Rente“. Die rot-grüne Bundesregierung stand keineswegs geschlossen hinter dem damit verbundenen Paradigmenwechsel. Aber Bundeskanzler Schröder, dem weltweiten Mainstream der Volkswirtschaftslehre folgend, hielt die Reform für modern. Mehr „Kapitaldeckung“ war angesagt, also das Ansparen der späteren Renten. Viele glaubten, dass sie eine bessere Rendite und damit Absicherung bieten würde als das traditionelle Umlagesystem, bei dem die Beitragseinnahmen direkt an die Rentner ausgezahlt werden. Auch das DIW Berlin argumentierte für etwas mehr Kapitaldeckung. Es betonte zum Beispiel in einem Wochenbericht im Sommer 2000, dass Umlage und Kapitaldeckung unterschiedlichen Gefahren unterliegen und man deswegen die Vorsorge auf beide Säulen verteilen solle – mit einem deutlich größeren Gewicht auf dem Umlageverfahren.
Folgerichtig war auch das DIW als Institution in seinen Politikempfehlungen grundsätzlich für die Einführung der Riester-Rente. So auch der Autor dieses Beitrags. Verbunden mit dem klaren Hinweise, dass eine im Sinne des Verbraucherschutzes wirksame staatliche Regulierung notwendig sei. Diese wurde aber bis heute nicht gefunden.
Der vollständige Kommentar im Wochenbericht 47/2011 (PDF, 157.63 KB)