Spekulationsverbot für Kommunen und Bundesländer. Kommentar von Georg Erber

Kommentar vom 18. Januar 2012

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 22. März 2011 einen Zinssatz-Swap-Vertrag zwischen der Deutschen Bank und einer privaten Klägerin wegen der Verletzung von Beratungspflichten für nichtig erklärt. Dem folgte jetzt ein weiteres Urteil des Bundesgerichtshofs gegen die WestLB wegen eines gleichartigen Spekulationsgeschäfts mit nordrhein-westfälischen Kommunen. Offenbar sind allein im Jahr 2005 von der WestLB mit hunderten von Gemeinden in Nordrhein-Westfalen Swap-Geschäfte (Zinswetten) immer nach dem gleichen Muster im Wert von insgesamt 4,1 Milliarden Euro abgeschlossen worden.
Mithin droht eine Klagewelle, da zahlreiche geschädigte Gemeinden jetzt gegen diese Spekulationsgeschäfte mit guter Erfolgsaussicht klagen können.

Der vollständige Kommentar im Wochenbericht 3/2012 (PDF, 105.6 KB)

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