Bericht vom 25. April 2012
von Frank M. Fossen und Martin Simmler
Am 1. Januar 2009 wurde in Deutschland die Abgeltungsteuer für Kapitalerträge eingeführt. Einkünfte aus Kapitalvermögen werden seitdem mit 25 Prozent Einkommensteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag abgeltend besteuert. Der Steuerzahler kann weiterhin die Anwendung des alten Steuerrechts wählen, wenn es im Einzelfall günstiger ist. Die Abgeltungsteuer führt in der Regel zu einer niedrigeren Besteuerung von Fremdkapital im Vergleich zu Eigenkapital. Auch wenn Deutschland sich damit im internationalen Trend bewegt, verletzt die Abgeltungsteuer das Kriterium der Finanzierungsneutralität und begünstigt die Verwendung von Fremdkapital in Unternehmen, wie eine neue empirische Studie des DIW Berlin belegt.
Der vollständige Artikel im Wochenbericht 17/2012 (PDF, 166 KB)