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Energetische Sanierung

Energetische Sanierung

Energetische Sanierungen zielen auf die Senkung des Energiebedarfs im Gebäudebestand ab. Typische Sanierungsmaßnahmen sind beispielsweise die Modernisierung von Heizungsanlagen und die Verbesserung der Gebäudedämmung.

In ihrem Energiekonzept des Jahres 2010 hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, bis 2020 den Wärmebedarf des Gebäudebestands um 20 Prozent gegenüber dem Jahr 2008 zu senken. Bis 2050 soll der Primärenergiebedarf von Gebäuden um 80 Prozent reduziert werden. Um dies zu erreichen, soll die energetische Sanierungsrate des Gebäudebestands auf 2 Prozent pro Jahr gesteigert werden.

Im Zug von energetischen Sanierungen sinken die Energiekosten teilweise deutlich. Je nach Sanierungsprojekt, Renditeerwartung des Investors und betrachtetem Abschreibungszeitraum können die Gesamtkosten einer energetischen Sanierung die eingesparten Energiekosten jedoch übersteigen. Die Kosten energetischer Sanierungsmaßnahmen können gesenkt werden, wenn sie gleichzeitig mit ohnehin anfallenden anderen Gebäudesanierungsarbeiten durchgeführt werden. Derzeit liegen die energetische Sanierungsrate und der Sanierungsumfang weit unter den von der Regierung gesetzten Zielen. Deswegen wird diskutiert, die öffentlichen Fördermaßnahmen auszubauen.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet für energetische Sanierungen sowohl Zuschüsse als auch zinsverbilligte Darlehen inklusive Tilgungszuschuss an. Dabei richtet sich die Höhe der Förderung danach, ob nur Einzelmaßnahmen durchgeführt werden, oder ob durch eine Komplettsanierung ein bestimmter energetischer Standard erreicht wird. Grundsätzlich gilt: Bei höheren energetischen Standards verbessern sich auch die Förderkonditionen.

Das DIW Glossar

Das DIW Glossar ist eine Sammlung von Begriffen, die in der wissenschaftlichen Arbeit des Instituts häufig verwendet werden. Die hier gelieferten Definitionen sollen dem besseren Verständnis der DIW-Publikationen dienen und wichtige Begriffe aus der empirischen Wirtschafts- und Sozialforschung so prägnant wie möglich erklären. Das Glossar hat keinen Anspruch auf lexikalische Vollständigkeit.

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