Seit Einführung der gemeinsamen Währung überwacht die Europäische Kommission die Haushaltsführung in den Mitgliedsländern. Grundlage für diese Überwachung sollten jeweils im Herbst eines Jahres vorzulegende Stabilitätsprogramme sein, in denen die Entwicklung der Wirtschaft zum einen, die der öffentlichen Finanzen zum anderen ausführlich dargelegt werden. Die Eurokrise hat eindrucksvoll gezeigt, dass diese Vorgehensweise tragfähige öffentliche Finanzen nicht gewährleisten kann, und das Verfahren wurde reformiert. Grundlage für die Haushaltsüberwachung sind auch nach der Reform von den Mitgliedsländern vorzulegende Stabilitätsprogramme. Diese beruhen auf der Einschätzung der wirtschaftlichen Entwicklung im November des Vorjahres dem Zeitpunkt, zu dem auch die EU-Kommission ihren Jahreswirtschaftsbericht vorlegt und bilden einen Projektionszeitraum von fünf Jahren ab.
Diese Woche ist es so weit, und das Stabilitätsprogramm wird im Kabinett diskutiert. Erscheinungsdatum und Projektionszeitraum sind mit der in diesem Wochenbericht veröffentlichten Einschätzung des DIW Berlin über die wirtschaftliche Entwicklung und Finanzlage der öffentlichen Hand in der mittleren Frist identisch. Die Ergebnisse dürften jedoch deutlich voneinander abweichen. Die Frage, warum dies so ist, liegt auf der Hand. Ist es allein eine andere Sichtweise oder ist eine der Projektionen vielleicht sogar unseriös?
Der vollständige Kommentar im Wochenbericht 16/2013 (PDF, 74.88 KB)