Kommentar vom 24. Juli 2013
Im Herbst letzten Jahres sah sich die EU-Kommission aufgefordert, angesichts der stark gestiegenen Jugendarbeitslosigkeit Flagge zu zeigen. Man beschloss eine „Jugendgarantie“ – jedem Jugendlichen sollte spätestens vier Monate nach Verlassen des Bildungssystems oder eingetretener Arbeitslosigkeit ein Arbeitsplatz, eine Ausbildungs- beziehungsweise Praktikumsstelle oder eine Bildungsmaßnahme angeboten werden. Bei einer Konferenz in Berlin bestätigten die zuständigen nationalen Minister im Juli diese Beschäftigungsgarantie und beschlossen eine Reihe konkreter Maßnahmen, bei denen es sich im Wesentlichen um den bekannten Instrumentenkasten der Arbeitsmarktpolitik handelt.
Zweierlei erstaunt an dieser Jugendgarantie: Zum einen ist es die nach außen getragene Vorstellung, dass die Politik in der Lage wäre, einfach per Beschluss die Jugendarbeitslosigkeit abzuschaffen. Glauben die politisch Verantwortlichen wirklich, dass sie diese Macht und die nötigen Interventionsmöglichkeiten haben?
Der vollständige Kommentar im DIW Wochenbericht 30/2013 (PDF, 82.84 KB)