"Vorsorge für das Alter – Entwicklung und Reformbedarf aus Sicht von Verbraucher- und Sozialpolitik": Call for Papers für das Vierteljahrsheft zur Wirtschaftsforschung 2/2014

Bericht vom 6. Dezember 2013

Die Vorsorge für das Alter steht vor zwei zentralen Herausforderungen: Auf der einen Seite sollten Alterseinkünfte und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit künftig so hoch sein, dass Altersarmut vermieden werden kann, auf der anderen Seite sollten diese Leistungen fair finanziert werden.

Bei den Alterseinkünften sind die zentralen Probleme, dass ab 2020 ansteigend geburtenstarke Jahrgänge ihre Erwerbsphase beenden, künftig also weniger Beitragszahler mehr Leistungsempfängern gegenüber stehen werden und dass unstete Erwerbsverläufe, Minijobs sowie Geringverdienste nur zu geringen Renten führen. Eine nachhaltige Sicherung der gesetzlichen Rentenversicherung wurde durch die Politik in der Rentenreform 2001 durch Leistungseinschränkungen und in einer Dämpfung des Anstiegs des Beitragssatzes und seiner Begrenzung bis 2020 (2030) auf 20 (höchstens 22) Prozent gesehen. War die verteilungspolitische Zielvorstellung früher, dass der Eckrentner (45 Jahre) ein Nettorentenniveau von 70 Prozent erreichen soll (Lebensstandardsicherung), wird nunmehr davon ausgegangen, dass bis zum Jahr 2020 (2030) das Niveau der Mindestsicherung über die gesetzliche Rentenversicherung nur noch 46 (43) Prozent betragen soll.

Im Gegenzug zu dieser Rentenlücke wurde als weiterer Baustein der Sicherung von Alterseinkünften der Aufbau eines das Risiko diversifizierenden Alterssicherungssystems verfolgt. Dafür trat 2002 die Riester-Reform in Kraft, ergänzt durch das Alterseinkünftegesetz von 2005. Laut Deutschem Bundestag (2001) soll die Riester-Rente die Rentenkürzung in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgleichen und den im Erwerbsleben erreichten Lebensstandard im Alter erhalten. Zehn Jahre nach Verabschiedung der Reform haben jedoch nur 40 Prozent aller Anspruchsberechtigten überhaupt einen Riester-Vertrag abgeschlossen und ausgerechnet bei Geringverdienern und unteren Einkommensgruppen, die auf die Zusatzrente eigentlich besonders angewiesen wären, weist die Riester-Rente eine unterdurchschnittliche Verbreitung auf. Vielfach wird kritisiert, dass das Fördersystem beim Riester-Sparen nicht ausreichend effizient ist, dass Produktvergleiche nicht zu einer ausreichenden Anbieter- und Produkttransparenz führen, die Verwaltungs- und Abschlusskosten zu hoch seien und die Lebenserwartung unrealistisch hoch von den Anbietern kalkuliert werden würde. Eine für viele Riester-Sparer magere Leistung und Rendite sei die Folge daraus und die Sicherung der Einkünfte für das Alter könne damit nicht adäquat erreicht werden.

Altersarmut kann nicht nur das Ergebnis unzureichender Einkünfte, sondern auch durch im Alter steigende Ausgaben bedingt sein. Während die im Alter regelmäßig steigenden Gesundheitsausgaben durch eine umfassende obligatorische Krankenversicherung abgesichert sind, werden Pflegeausgaben nur durch Teilsicherungssysteme, die Soziale Pflegeversicherung und die substitutive Private Pflegepflichtversicherung abgedeckt. Angesichts der allein schon demographisch bedingt steigenden Pflegeausgaben hat die Politik auch bei der finanziellen Absicherung des Pflegerisikos bislang vorrangig auf eine Begrenzung des Beitragssatzes gesetzt und diese in der Vergangenheit insbesondere dadurch erreicht, dass die Leistungen der Pflegeversicherung nicht dynamisiert wurden. In Anlehnung an die Finanzierung der Alterseinkünfte wurde mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz (2012) eine private, freiwillige, kapitalgedeckte und öffentlich geförderte Pflegezusatzversicherung eingeführt. Dass mit dieser Reform und Finanzierung eine qualitativ deutlich bessere Pflege inklusive einer deutlichen Ausweitung des Begriffs der Pflegebedürftigkeit zu erreichen ist, bezweifeln Pflegeexperten und Verbraucherschützer allerdings einhellig.

Wie soll es mit den Sicherungssystemen weitergehen, wie soll den Herausforderungen begegnet werden? Sicher ist, dass in der laufenden Regierungsperiode Reformen der Alters- und Pflegevorsorge durchgeführt werden müssen. Aber welche Reformen der Vorsorgesysteme sind erforderlich, effizient, finanzierbar und sozial fair? Darüber gibt es unterschiedliche Vorstellungen in Politik und Wissenschaft. Unter dem Stichwort „armutsvermeindende Ansätze für die Alters- und Pflegesicherung“ werden eine Reihe von einzelnen Maßnahmen wie auch umfassende Konzepte diskutiert.

Das geplante Vierteljahrsheft soll das gesamte Spektrum der Vorsorge von Einkünften und Pflege im Alter und deren Gestaltung durch die Politik auf der Grundlage theoretischer oder empirischer Beiträge beleuchten. Es können Beiträge eingereicht werden, die sich übergreifend mit dem Gesamtsystem der Altersvorsorge befassen, es kann aber auch ein ausgewählter Aspekt oder ein Teilsystem der Vorsorge für das Alter diskutiert werden. Die Beiträge des geplanten Vierteljahrshefts sollen den Stand und die Entwicklung von Einkünfte- und Pflegevorsorge aufbereiten und bewerten und/oder die bestehenden Vorsorgesysteme auf ihre Konsistenz, Wirksamkeit und Auswirkungen auf die Lebenslage von alten Menschen evaluieren und/oder Reformoptionen diskutieren und bewerten. Beiträge aus Wissenschaft und Stellungnahmen aus der Politik können insbesondere, aber nicht nur ausschließlich, zu folgenden Stichworten eingereicht werden:

  • Lebensleistungsrente versus Grundsicherung
  • Erwerbsminderungsrente
  • Mütterrente
  • Flexibilisierung des Renteneintritts
  • Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersvorsorge
  • Modelle zur Veränderung des Riester-Sparens
  • Dynamisierung der privaten Altersvorsorge
  • Überschüsse und Bewertungsreserven bei der kapitalgedeckten Altersvorsorge
  • Entwicklung und Bewertung des Pflege-Bahr
  • steuer- versus beitragsfinanzierte Finanzierung der Pflege
  • Möglichkeiten und Grenzen der Kapitaldeckung
  • Verhältnis von öffentlicher und privater Pflegevorsorge


Für das VJH 2/2014 zeichnen Kornelia Hagen und Prof. Heinz Rothgang verantwortlich. Ein Abstrakt des geplanten Beitrages (1-2 Seiten) erbitten wir bis spätestens zum 10. Januar 2014 per Mail an Kornelia Hagen. Es sind ausschließlich deutschsprachige Beiträge erbeten, deren Umfang 15 Manuskriptseiten (ca. 30.000 Zeichen, ohne Tabellen und Abbildungen) nicht überschreiten sollte. Abgabefrist der Manuskripte ist der 31. März 2014. Die elektronischen Manuskripte (Word-Dokument) senden Sie bitte an Sibylle Kremser mit Kopie an Kornelia Hagen.

Dieser Call ist auch als Download (PDF, 150.93 KB) erhältlich. Weitere Hinweise für Autoren finden Sie hier.

Es ist geplant, das Vierteljahrsheft 2/2014 in einem Workshop der Fachöffentlichkeit vorzustellen. 

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