Stellungnahme von Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zum Hauptsacheverfahren ESM/EZB des Bundesverfassungsgerichtes. Marcel Fratzscher war als Sachverständiger im Verfahren geladen:
„Das Bundesverfassungsgericht hat das OMT-Ankaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) zu einem Vergehen gegen geltendes europäisches Recht erklärt, obwohl ihm dafür die Kompetenz fehlt, wie es auch die abweichenden Meinungen zweier Richter zum Ausdruck bringen. Das Urteil bedeutet ein vorläufiges Aus für das OMT-Programm. Denn die EZB würde sich in eine politisch schwierige Lage begeben, wenn sie eine Maßnahme während eines laufenden Verfahrens beim Europäischen Gerichtshof umsetzt."
"Das Urteil schafft Unsicherheit über die generelle Handlungsfähigkeit der EZB, denn prinzipiell treffen die Einwände der Richter auf fast alle Maßnahmen der EZB zu. Dies ist besorgniserregend, denn Finanzmärkte halten sich selten an die Zeitpläne von Gerichten. Sowohl die ruhige Situation auf den Märkten für Staatsanleihen als auch die vielfältigen verfügbaren Instrumente sollten der EZB jedoch die Möglichkeit geben, weiterhin Stabilität im Rahmen ihres Mandats zu gewährleisten. Der Europäische Gerichtshof muss nun schnell eine Entscheidung treffen, damit die Unsicherheit reduziert wird und die EZB ihre volle Handlungsfähigkeit wiedererlangt.“