EU-Osterweiterung: Abschottung oder regulierte Öffnung? Zu den Übergangsfristen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit

DIW Wochenbericht 31 / 2001, S. 473-481

Herbert Brücker, Christian Weise

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Abstract

Auf Vorschlag der Europäischen Kommission haben sich die Mitglieder der Europäischen Union (EU) darauf verständigt, in den Beitrittsverhandlungen mit den Kandidaten aus Mittel- und Osteuropa auf Übergangsfristen für die Freizügigkeit von Arbeitnehmern und die Entsendung von Arbeitskräften zu dringen. Es ist jedoch offen, wie die alten Mitgliedstaaten der EU die Zuwanderung von Arbeitskräften und die Entsendung von Arbeitnehmern während der Übergangsfristen regulieren werden. Welchen Umfang soll die Zuwanderung von Arbeitskräften während der Übergangsperiode haben? Sollen spezifische Sektoren und Regionen vor Zuwanderung geschützt werden? Das DIW Berlin hat in Zusammenarbeit mit anderen europäischen Wissenschaftlern und Forschungsinstituten in verschiedenen Studien das Wanderungspotential aus den mittel- und osteuropäischen Ländern sowie die daraus resultierenden Arbeitsmarkteffekte in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten der EU untersucht. In der vorliegenden Untersuchung werden die Effekte von unterschiedlichen Optionen zur Ausgestaltung der geplanten Übergangsregelungen diskutiert. Dabei stellen großzügige Quotenregelungen eine sinnvolle Lösung dar. Einerseits werden Wohlfahrtsverluste vermieden, die aus einer Behinderung der Zuwanderung folgen. Andererseits sind Quoten eine Versicherung gegen unerwartete Einwanderungsschocks im Zuge der EU-Erweiterung.


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