DIW Wochenbericht 14 / 2001, S. 213-219
Friedrich Breyer, Mathias Kifmann, Erika Schulz
Eine Reform des Risikostrukturausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung wird von vielen Seiten angemahnt. Nun liegen drei Gutachten mit konkreten Vorschlägen dazu vor. Der Gesetzgeber hat die Wahl zwischen einer Verfeinerung des bisherigen Konzepts durch die Einbeziehung weiterer Risikoparameter und einem Einstieg in den Ausgleich der tatsächlichen Ausgaben. Letzterer würde die ohnehin geringen Wirtschaftlichkeitsanreize für die Kassen noch weiter vermindern. Erste empirische Analysen zeigen zudem, dass dieser Weg keineswegs notwendig ist, um Chancengleichheit zwischen den Kassen herbeizuführen, da es einfach zu messende Risikoparameter gibt, mit denen der Risikostrukturausgleich verbessert werden könnte. Grundsätzlich sollten nachhaltige politische Weichenstellungen nur auf der Grundlage valider Daten getroffen werden, die noch zu erarbeiten sind. Die jetzt vom Bundesgesundheitsministerium vorgestellten Eckpunkte zur Reform des Risikostrukturausgleichs (RSA) schränken dagegen den Wettbewerb durch Preisdiktat ein.
Themen: Wettbewerb und Regulierung, Gesundheit