Ermittlung der Potenziale für die Anwendung der Kraft-Wärme-Kopplung und der erzielbaren Minderung der CO2-Emissionen einschließlich Bewertung der Kosten: (verstärkte Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung) ; Umweltforschungsplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ; Forschungsbericht 202 41 182 UBA FB 000943 ; im Auftrag des Umweltbundesamtes

Externe Monographien

Manfred Horn, Hans-Joachim Ziesing, Felix Christian Matthes, Ralph Harthan, Gerald Menzler

Berlin: Umweltbundesamt, 2007, 281, 39 S.
(Climate Change ; 2007,10)

Abstract

Mit ihrem Beschluss vom 18. Oktober 2000 hat die Bundesregierung die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zu einem zentralen Element ihres Klimaschutzprogramms erklärt. Über die Ausweitung des KWK-Einsatzes sollte für den Zeitraum bis 2010 ein Minderungsbeitrag von 23 Mio. t CO2 im Vergleich zum Basisniveau von 1998 erbracht werden. Zur Umsetzung dieser Ziele wurde an Stelle der ursprünglich vorgesehenen Quotenregelung im Ergebnis eines schwierigen und konfliktreichen politischen Prozesses ein Paket aus der "Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Wirtschaft zur Minderung der CO2-Emissionen und der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung in Ergänzung zur Klimavereinbarung vom 9.11.2000" und dem "Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)" vom 19. März 2002 (KWK-G) verabschiedet.

keyboard_arrow_up