Kommentar vom 12. November 2014
Die Bundesregierung fährt einen arbeitsmarktpolitischen Schlingerkurs. Erst im Juli wurde das hoch umstrittene Mindestlohngesetz verabschiedet. Begründet wurde der staatliche Eingriff in die Tarifautonomie unter anderem damit, dass die Löhne auch deshalb steigen müssten, weil dann weniger Steuermittel für die sogenannten Aufstocker aufgebracht werden müssten – also für diejenigen Arbeitnehmer, die neben ihrem Lohn Hartz-IV-Leistungen beziehen. Wenn sich für die Arbeitgeber die Arbeit verteuert, sei der Staat weniger in der Pflicht. Nun gibt es seitens des Arbeitsministeriums Planungen, die Lohnkostenzuschüsse für Langzeitarbeitslose auszuweiten.
Der vollständige Kommentar im Wochenbericht 46/2014 (PDF, 137.84 KB)