Betriebliche Altersversorgung: Gut gemeint ist nicht auch gut gemacht

Medienbeitrag vom 4. Februar 2015

Neue EU-Vorgaben drohen weitere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung zu erschweren

Dieser Gastbeitrag von Annelie BuntenbachAlexander Gunkel und Gert G. Wagner ist in gekürzter Form unter dem Titel "Brüsseler Hürden" im Handelsblatt vom 4.Februar 2015 erschienen.

In Europa liegt die Zukunft Deutschlands. Daher ist  es notwendig die europäische Idee weiterhin zu fördern und zu stärken. Ein unzweideutiges Bekenntnis zu Europa kann aber nicht bedeuten, dass alles, was von EU-Beamten in Brüssel geplant wird, kritiklos hinzunehmen ist. Mit unseren Hinweisen auf die Folgen geplanter europäischer Regulierungsvorhaben für die betriebliche Altersversorgung, deren Ausbau zu den wichtigen Vorhaben der Bundesregierung im Jahr 2015 gehört, wollen wir auf drohende Gefahren aufmerksam machen und für Änderungen werben.

Mit Sorge sehen wir, dass die auf der EU-Ebene geplanten Änderungen im Bereich des Aufsichtsrechts über Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung zu einer erheblichen Verteuerung und Bürokratisierung führen könnten und damit ihre weitere Verbreitung gefährden. Das Europäische Parlament, das sich in Kürze mit einem EU-Kommissionsvorschlag befasst, sollte deshalb die Gelegenheit für Korrekturen nutzen. Hierzu haben die Mitgliedstaaten mit ihrem im Dezember letzten Jahres ausgehandelten Kompromisstext bereits Vorarbeit geleistet. Mit den Änderungsvorschlägen der Mitgliedstaaten könnten die zusätzlichen Belastungen der Einrichtungen zumindest auf ein vertretbares Maß begrenzt werden. In Deutschland sollte dies rasch politisch diskutiert werden. Die betriebliche Altersversorgung darf nicht der Bürokratie überlassen werden.

Der aktuelle Pensionsfonds-Richtlinienvorschlag der EU-Kommission würde durch detaillierte Vorgaben zur Governance, zum Risikomanagement, umfangreichen Informationspflichten und einer neuen rentenbezogene Risikobewertung  die Administration von Pensionskassen und -fonds deutlich erschweren, ohne dass dadurch ein adäquater Nutzen geschaffen würde. Das Schutzniveau für die Begünstigten würde sich letztlich nicht verbessern. Die kommende Richtlinie sollte sich entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip – wie die bisherige Richtlinie – auf Mindeststandards für die Aufsichtsbehörden beschränken, die von den Mitgliedstaaten dann entsprechend den unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten umgesetzt werden.

Hinzu kommt, dass der jetzige Richtlinienentwurf zwar selbst keine Änderung der quantitativen Eigenmittelvorgaben auf Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung vorsieht. Allerdings wird derzeit von der EU-Kommission – zusammen mit der europäischen Aufsichtsbehörde (EIOPA) – weiter eine an den Vorgaben von Solvency II orientierte Ausweitung der Eigenmittelvorgaben vorbereitet, wodurch sich für die betriebliche Altersversorgung signifikante Zusatzbelastungen von vielen Milliarden Euro ergeben können. Denn höhere Aufwendungen für zusätzliche Eigenmittel verringern den Verfügungsrahmen für Betriebsrentenleistungen. Der Verweis darauf, dass höhere Eigenmittel für noch mehr Sicherheit für die Begünstigten sorgen können, überzeugt nicht. Schließlich sind Betriebsrentenzusagen, die durch Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung organisiert werden, in Deutschland durch bestehende aufsichtsrechtliche Vorgaben, der daneben bestehenden Arbeitgeberhaftung und der Absicherung durch den Pensions-Sicherungs-Verein bereits heute so sicher, dass ihre Erfüllung selbst in der Zeit der Finanzkrise in keinster Weise gefährdet war. Für viele Finanzprodukte lässt sich das nicht behaupten.

Der europäische Gesetzgeber sollte die Gelegenheit der Novellierung der Pensionsfondsrichtlinie daher nutzen, um sich endgültig und unmissverständlich von den Plänen zu verabschieden, die Eigenmittelvorgaben für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung entsprechend den Grundsätzen von Solvency II deutlich zu verschärfen.

Der von der EU-Kommission verursachte Schwebezustand in der Frage der Höhe der Eigenmittel sorgt für Verunsicherungen und schadet der in Deutschland allseits gewünschten besseren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung. Denn natürlich mag kein Betrieb sich zusätzlich in der betrieblichen Altersversorgung engagieren, wenn die damit verbundenen Kosten demnächst drastisch zu steigen drohen, ohne dass es zu einer Verbesserung der Versorgung kommt. Es ist höchste Zeit, diese jetzt schon seit Jahren bestehende Unsicherheit zu beenden und damit ein Hemmnis für den Ausbau der  betrieblichen Altersversorgung aus dem Weg zu räumen. Davon kann Europa nur profitieren.

Die Autorin und die Autoren sind Vorsitzende des Sozialbeirats der Bundesregierung. Annelie Buntenbach ist Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Alexander Gunkel ist Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und Gert G. Wagner ist Vorstandsmitglied des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin).

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