DIW Wochenbericht 24 / 1978, S. 233-238
Peter Hrubesch
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Nachdem am 1. Januar 1973 das Vereinigte Königreich, Irland und Dänemark in die Europäische Gemeinschaft aufgenommen worden waren, beantragten drei weitere Länder die Mitgliedschaft. Griechenland, dessen Wunsch nach Teilnahme an der Europäischen Gemeinschaft schon seit 1959 dokumentiert und im Assoziationsvertrag von 1962 teilweise realisiert ist, beantragte die Vollmitgliedschaft im Juni 1975. Es folgten Portugal im März 1977 und Spanien im Juli 1977. Anders als bei der ersten EG-Erweiterung, bei der die Beitrittsverhandlungen simultan geführt und der Beitritt der drei Länder gleichzeitig vollzogen wurde, werden nunmehr die Verhandlungen zeitlich und inhaltlich getrennt geführt. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird zuerst Griechenland, dann Portugal und zuletzt Spanien die Mitgliedschaft erwerben. Die Gesamtdauer der Verhandlungen ist noch offen. Die Aufnahme der drei Länder wird in der Europäischen Gemeinschaft als politisch notwendig anerkannt. Sie wirft aber tiefgreifende wirtschaftliche und soziale Probleme auf und bringt erhebliche Lasten für den EG-Haushalt mit sich. Bei den gegebenen institutionellen Rahmenbedingungen wird aufgrund der Unterschiede in den Problemschwerpunkten die Konsensfähigkeit der künftigen Zwölfergemeinschaft auf eine harte Probe gestellt werden. Dies gilt im besonderen Maße für die Behandlung der Agrarfragen im Zusammenhang mit dem Beitritt.
Themen: Umweltmärkte
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