DIW Wochenbericht 24 / 1975, S. 193-196
Burkhard Dreher
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West-Berlin nimmt am Finanzausgleich unter den Bundesländern nicht teil. Statt dessen erhält das Land Berlin aus Haushaltsmitteln des Bundes einen allgemeinen Zuschuß und für spezielle Investitionen zusätzlich Darlehen. Zuschuß und Darlehen bilden die Bundeshilfe für den Berliner Landeshaushalt. Diese soll so bemessen sein, daß Berlin nicht nur die normalen Ausgaben zur wirtschaftlichen und sozialen Sicherung seiner Bevölkerung leisten, sondern auch den Aufgaben gerecht werden kann, die aus der politischen Situation der Stadt resultieren.
Themen: Öffentliche Finanzen, Finanzmärkte
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