Konkurrenz belebt, Tarifeinheit kann einschläfern: Kommentar von Karl Brenke

Kommentar vom 28. Mai 2015

In der vergangenen Woche wurde mit den Stimmen der Großen Koalition das sogenannte Tarifeinheitsgesetz verabschiedet. Ziel sei es, die „Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie zu sichern“. Künftig sollen nur noch solche Gewerkschaften zum Streik greifen können, die in einem Betrieb die Mehrheit jener Arbeitnehmer vertreten, für die sie einen Tarifvertrag abschließen wollen. Im Visier sind diejenigen Gewerkschaften, die bestimmte Berufsgruppen wie Lokführer, Piloten oder Klinikärzte vertreten und für ihre Mitglieder gesonderte Regelungen durchsetzen. Das Gesetz lässt sich nur als Versuch deuten, diesen kleinen Gewerkschaften die Streikfähigkeit zu nehmen und sie dadurch in die Bedeutungslosigkeit zu schicken. Mit Tarifeinheit ist wohl die Einheitsgewerkschaft verbunden.

Der vollständige Kommentar im Wochenbericht 22/2015 (PDF, 478.41 KB)
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