Warum Bundeswirtschaftsminister Gabriel der Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch EDEKA keine Ausnahmegenehmigung erteilen sollte: Kommentar von Tomaso Duso und Vanessa von Schlippenbach
Kommentar
vom
8. Juli 2015
Im April dieses Jahres hat das Bundeskartellamt die Übernahme von 451 Filialen der Supermarktkette Kaiser’s Tengelmann durch EDEKA, den mit Abstand größten Lebensmitteleinzelhändler in Deutschland, untersagt. Nach Auffassung des Bundeskartellamts würde eine solche Übernahme den Wettbewerb auf zahlreichen ohnehin stark konzentrierten regionalen Märkten im Großraum Berlin, in München und Oberbayern sowie in Nordrhein-Westfalen erheblich einschränken und zu höheren Verbraucherpreisen führen. Zugleich befürchtet das Bundeskartellamt, dass die Verschmelzung der beiden Unternehmen wettbewerbliche Probleme auf denm Beschaffungsmärkten zur Folge haben könnte.