Vorstellung des Jahresgutachtens 2015/2016 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
Vortrag: Prof. Dr. Christoph M. Schmidt | RWI Essen
Moderation: Prof. Marcel Fratzscher, Ph.D. | DIW Berlin
Wie können wir unseren Wohlstand nicht nur kurzfristig verwalten, sondern langfristig sichern? Diese Frage steht im Mittelpunkt des aktuellen Jahresgutachtens des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR). „Aktuell wird vor allem über Verteilungsfragen gesprochen, anstatt die Zukunftsfähigkeit unseres Wirtschaftens in den Blick zu nehmen“, sagte der Vorsitzende des Gremiums Christoph M. Schmidt bei der inzwischen schon traditionellen Vorstellung des Gutachtens im Rahmen des Berlin Lunchtime Meetings des DIW Berlin. Moderiert wurde die Veranstaltung auch in diesem Jahr von DIW-Präsident Marcel Fratzscher.
Schmidt, der das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) in Essen leitet, stellte zunächst die Ergebnisse für die internationale Konjunktur vor. Hier zeige sich eine starke Heterogenität, insbesondere innerhalb der Eurozone, in der vor allem Arbeitslosigkeit und Verschuldung stark divergierten. Zwar werde sich die wirtschaftliche Erholung in Europa fortsetzen – der SVR geht von 1,5 Prozent (1,6 Prozent) Wachstum im Jahr 2015 (2016) aus. Doch Schmidt mahnte: „Ein selbsttragender Aufschwung ist das nicht.“ Die gute konjunkturelle Lage sei derzeit vor allem auf Sondereffekte, wie die expansive Geldpolitik der EZB und den niedrigen Ölpreis, zurückzuführen. In den USA herrsche aufgrund der angekündigten aber noch nicht vollzogenen Zinswende ebenfalls Unsicherheit und für China sei langfristig mit einem Rückgang der hohen Wachstumsraten zu rechnen.
Neben den „klassischen“ Themen haben sich die Mitglieder des Sachverständigenrates in diesem Jahr intensiv mit der Bewältigung der Flüchtlingsmigration beschäftigt. Deutschland gehöre zu den Ländern, die neben Ungarn, Österreich und Schweden die meisten Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Relation zur Einwohnerzahl aufnähmen, erläuterte Schmidt. Die verschiedenen Szenarien zum Erwerbspotential und zu den fiskalischen Ausgaben, die im Gutachten untersucht werden, seien allerdings mit hohen Unsicherheiten behaftet. „Die Frage, ob man hierzu überhaupt seriöse Zahlen angeben kann, hat uns lange beschäftigt“, gab Schmidt zu: „Wir möchten mit unseren Projektionen lediglich Hausnummern für die Diskussion liefern.“
Der Rat gehe davon aus, dass die Flüchtlingsmigration in den kommenden Jahren zurückgehen werde. Wie schnell dies geschehen und wie erfolgreich die Integration in den Arbeitsmarkt verlaufen werde, sei aber nur sehr schwer vorauszusagen. Ein paar Zahlen nannte Schmidt aber dann doch: Die Berechnungen des SVR zeigten, dass sich die direkten Mehrausgaben für Flüchtlinge in diesem Jahr auf etwa sechs bis acht Milliarden und im Jahr 2016 auf etwa neun bis 16 Milliarden Euro belaufen dürften. Mit Blick auf den Mindestlohn, dessen flächendeckende Einführung der Sachverständigenrat bereits im vergangenen Jahr scharf kritisiert hatte, bekräftigte Schmidt die Forderung des SVR, Flüchtlinge von Anfang an als Langzeitarbeitslose zu betrachten und ihnen zumindest in den ersten 12 Monaten keinen Mindestlohn zu zahlen, da dieser eine hohe Eintrittsbarriere darstelle.
Neben der Flüchtlingsmigration ging Schmidt in seinem Vortrag auch auf die Griechenlandkrise und ihre Folgen für die Architektur des Euroraums ein. Diese war bereits Thema eines im Sommer veröffentlichten Sondergutachtens des Rates. Wichtig sei vor allem, die enge Verflechtung zwischen Staaten und Banken zu zerschlagen. Dazu müsse neben dem bereits eingerichteten Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) eine Insolvenzordnung für Staaten geschaffen werden. „Nur so kann das Nicht-Beistandsprinzip glaubwürdig umgesetzt werden“, erläutert Schmidt die Forderung des Rates. Er kritisierte auch die expansive Geldpolitik der EZB. Die umfangreichen Staatsanleihenkäufe der EZB zur Stimulierung der Nachfrage seien nicht erforderlich, da derzeit keine akute Deflationsgefahr bestehe: „Eine weitere Lockerung ist unseres Erachtens nicht notwendig. Die EZB sollte die Ausweitung des Programms verlangsamen oder sogar früher beenden als geplant.“