Bericht vom 9. März 2016
Wir analysieren die Vertragswahl von Mandanten bei Auktionen, in denen niederländische Anwaltskanzleien um Fälle konkurrieren. Dabei können Anwälte Angebote mit der von ihnen bevorzugten Honorarregelung einreichen. Die Untersuchung bietet eindeutige Belege dafür, dass Angebote mit Stundenhonorar jene sind, die von den Mandanten am seltensten ausgewählt werden. Unsere Ergebnisse widersprechen dem von Anwälten oft vorgebrachten Argument, dass Stundenhonorare einen Vorteil für den Mandanten darstellen.
Der gesamte Bericht von Jo Seldeslachts in:
DIW Wochenbericht 10/2016 (PDF, 119.64 KB)