Statement vom 7. Juni 2017
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, demzufolge die in den Jahren 2011 bis 2016 erhobene Brennelementesteuer verfassungswidrig war, kommentiert Claudia Kemfert, Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt am DIW Berlin, wie folgt:
Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist gut für die Konzerne, aber schlecht für die Gesellschaft. Es ist eine Erleichterung für die Atomkonzerne, aber keine für die Stromkunden. Diese haben über Jahre überhöhte Strompreise gezahlt und damit die Refinanzierung der Brennelementesteuer mitfinanziert. Nun müssen sie auch noch die Rückzahlungen an die Konzerne bezahlen. Die Atomenergie ist eine extrem teure Technologie, die Kosten sind ein Fass ohne Boden. Der Atomkostentsunami rollt auf die deutschen Stromkunden ohnehin zu, da der Rückbau der Kraftwerke und die Entsorgung des Atommülls bezahlt werden müssen.
Themen: Energiewirtschaft