„Die Erwartungen an die Mietpreisbremse waren zu hoch“

Statement vom 31. Mai 2018

Vor drei Jahren wurde die Mietpreisbremse eingeführt. Der DIW-Ökonom und Immobilienexperte Claus Michelsen kommentiert die Entwicklung wie folgt:

BlockquoteAls im Juni 2015 die Mietpreisbremse eingeführt wurde, hat das große Hoffnungen geweckt, die sie allerdings häufig nicht halten konnte. Nach wie vor steigen die Wohnungsmieten in Deutschlands Großstädten kräftig. Allerdings ist die Mietpreisbremse besser als ihr Ruf. Konstruktionsbedingt kann die Regulierung nur dort wirken, wo die Mietanstiege bereits in der Vergangenheit stark gewesen sind. Wo dies der Fall war,funktioniert die Mietpreisbremse auch, wie eine DIW-Studie zeigt.Das sind zunächst gute Nachrichten für Wohnungssuchende in diesen Gegenden – allerdings haben unsere Untersuchungen auch gezeigt, dass der Anteil der Gebiete, in denen die Regulierung wirkt, nur einen kleinen Teil der Gemeinden umfasst, in denen die Mietpreisbremse eingeführt wurde. Ein Vertrauensverlust in das Instrument der Mietpreisbremse ist in einer solchen Situation fast zwangsläufig die Folge. Deshalb darf sich die Politik auch nicht ausruhen. Denkbar wäre, dass der zulässige Aufschlag auf die ortsübliche Vergleichsmiete abgesenkt wird – dann würde die Preisbremse früher greifen. Zudem sollten Offenlegungspflichten eingeführt werden, vor allem mit Blick auf die Vormiete und Modernisierungsmaßnahmen. Dies würde die Wirksamkeit der Mietpreisbremse stärken, allerdings nichts am grundlegenden Problem der Wohnungsknappheit ändern. Viel wichtiger ist daher, das Bauen neuer Häuser und Wohnungen zu erleichtern. Hier sind Bund, Länder und Kommunen gleichermaßen in der Pflicht, die benötigte Flexibilität am Wohnungsmarkt herzustellen und die sozialen Konsequenzen stark steigender Mieten zu dämpfen. Der Bund kann im Rahmen seiner Möglichkeiten Bauvorschriften vereinfachen, steuerliche Anreize zur intensiven Nutzung von Bauflächen schaffen oder wenn nötig Fördermittel gewähren. Die Länder sind in der Pflicht, den sozialen Wohnungsbau wieder zu aktivieren. Die Hauptlast liegt allerdings bei den Gemeinden. Sie müssen Bauflächen ausweisen, ihre Bauordnungen entrümpeln und die notwendige Infrastruktur bereitstellen.

Links

  • Beachten Sie zu diesem Thema auch die Studie zur Mietpreisbremse, erschienen im DIW Wochenbericht 7/2018 (PDF, 1.41 MB )
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