Deutschland hat zwar ambitionierte Klimaziele und Planungswerke auf Basis von Kabinettsbeschlüssen, es fehlen aber gesetzliche Grundlagen, die die weitere Implementierung und Zielerreichung unterstützen können. Ein Klimaschutzgesetz, wie im Koalitionsvertrag für 2019 vorgesehen, sollte möglichst Klarheit schaffen über institutionelle Verantwortlichkeiten und Abläufe, sowie über prozedurale Elemente wie dem Monitoring und damit verbundenem Gegensteuern im Falle drohender Nichterreichung der gesteckten Klimaziele. Im zweiten BSEC nach der Sommerpause wollen wir mögliche Funktionen und Rollen eines deutschen Klimaschutzgesetzes präsentieren und diskutieren.
Themen: Energiewirtschaft , Klimapolitik