Unternehmensteuerreform 2008: Positives Signal auf Kosten der Steuersystematik

Pressemitteilung vom 2. Mai 2007

Die geplante Unternehmensteuerreform wirkt Steuergestaltungen und Gewinnverlagerungen ins Ausland entgegen, so das DIW Berlin in seinem aktuellen Wochenbericht 18/2007. Die deutliche Senkung des Gewinnsteuersatzes auf unter 30 % geht in die richtige Richtung. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbreitung der Bemessungsgrundlage führen aber teilweise zu Systembrüchen und könnten deshalb unerwünschte Nebenwirkungen auslösen. Auch sind die fiskalischen Wirkungen der Reform unsicher. Die Besteuerung grenzüberschreitender Transaktionen sollte stärker als bisher international koordiniert werden.
Trotz der hohen nominalen Steuersätze in Deutschland, die im europäischen Steuerwettbewerb als Nachteil gelten, erzielt der Fiskus nur ein mäßiges Aufkommen. Wie das DIW Berlin bereits früher aufgezeigt hat, tut sich im Vergleich der besteuerten Gewinne mit den Gewinnen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) eine Lücke von 100 Milliarden Euro auf - dies entspricht 4 % des Bruttoinlandsprodukts. Die geplante Unternehmensteuerreform schlägt die richtige Strategie ein mit der Senkung der Steuersätze bei gleichzeitiger Verbreiterung der Bemessungsgrundlage zur Finanzierung der Steuerausfälle. Die einzelnen Maßnahmen zur Verbreiterung der Bemessungsgrundlage sind in ihrer Ausgestaltung allerdings kritisch zu bewerten: So ist zum Beispiel die geplante Besteuerung von Funktionsverlagerungen ins Ausland kaum administrierbar und streitanfällig. Zudem drohen Doppelbelastungseffekte, wenn ausländische Finanzverwaltungen deutsche Regelungen nicht anerkennen. Hier entsteht für die betroffenen Unternehmen eine beträchtliche Rechtsunsicherheit. Besser wäre es, nach internationalen Regelungen zu suchen. Ebenfalls umstritten ist die Neugestaltung der bisherigen Mantelkaufregelung, die faktisch eine erhebliche Verschärfung bedeutet und Konsequenzen für die Risikokapitalausstattung von forschungs- und technologieintensiven Unternehmen haben dürfte. Die Einführung der sogenannten Zinsschranke könnte Belastungen in konjunkturell schlechten Zeiten und für Branchen mit traditionell hoher Fremdfinanzierungsquote bedeuten. Da die Datengrundlage schlecht ist und auch schwer abzusehen ist, wie die Unternehmen auf die neuen Regelungen reagieren werden, sind die Schätzrisiken hinsichtlich der fiskalischen Wirkungen der Reform erheblich. Da sich die Wirtschaft immer mehr internationalisiert, sollte auch die Unternehmensbesteuerung stärker international harmonisiert werden.
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