Gesetzlicher Herkunftsschutz erhöht Qualität bei Lebensmitteln

Pressemitteilung vom 13. Juni 2007

Der gesetzliche Herkunftschutz bei Lebensmitteln kann zwar zu einer Erhöhung der Lebensmittelaualität führen, aber gleichzeitig auch Monopolisierungstendenzen auf Herstellerseite begünstigen. Die Möglichkeiten zur Monopolisierung können eingeschränkt werden, wenn allein traditionelle Herstellungsverfahren, nicht aber die regionale Herkunft, geschützt würden. Zu diesem Ergebnis kommt das DIW Berlin in seinem aktuellen Wochenbericht 24/2007.
Die Qualität von Lebensmitteln, insbesondere die Güte der Inhaltsstoffe sowie die jeweiligen Herstellungsverfahren, ist von Verbrauchern nur schwer überprüfbar. Vereinigungen von Lebensmittelproduzenten können seit 1992 Herkunftsangaben bei der Europäischen Union schützen lassen. Produkte mit geschützter Herkunft erzielen höhere Preise auf Endverbrauchermärkten. Dies kann als klares Indiz gewertet werden, dass durch den Schutz von Herkunftsangaben tatsächlich eine höhere Glaubwürdigkeit von Qualitätsversprechen erreicht wird. Qualitätsorientierte Verbraucher sind unter diesen Bedingungen bereit, mehr zu zahlen. Die Herkunftsschutzbezeichnungen sind ein geeignetes Instrument, die Unsicherheit der Verbraucher zu verringern und die Leistungsfähigkeit des Marktes als Vermittlungsplattform zwischen Anbieter- und Konsumenteninteressen zu erhöhen. Informationsasymmetrien zwischen Anbietern und Verbrauchern werden dadurch beseitigt und auf den Endverbrauchermärkten bessere Qualitäten angeboten, für die Verbraucher mehr zu zahlen bereit sind. Diesen zunächst positiven Effekten steht allerdings die Möglichkeit gegenüber, dass Herkunftsbezeichnungen als Instrument zur Kartellierung und Abschottung bestimmter Märkte eingesetzt werden. Dies ist umso eher der Fall, je restriktiver die Anforderungen der jeweils verwendeten Herkunftsbezeichnungen sind. Durch einen alleinigen Schutz traditioneller Herstellungsverfahren ohne regionalen Bezug würde sich der Kreis potentieller Hersteller erweitern und die Möglichkeit zur Monopolisierung eingeschränkt.
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