Mangelhafte Grundstücksbewertung und Privilegien für Betriebsvermögen gefährden die Erbschaftsteuer
Die gegenwärtigen Bewertungsregelungen für Immobilien verfehlen deutlich die Verkehrswerte. Die Streuung der Relation von Steuerwert zu Verkehrswert ist beträchtlich, so der aktuelle Wochenbericht des DIW Berlin Nr. 44/2006, der auf Grundlage von Berliner Kaufpreissammlungen die Wirkungen der derzeitigen steuerlichen Bewertung sowie alternativer Bewertungsmethoden analysiert. Noch schwieriger gestaltet sich die Wertermittlung für Betriebsvermögen. Zudem gibt es für Betriebsvermögen weitgehende steuerliche Begünstigungen.
Der Bundesfinanzhof hat Zweifel an der Verfassungskonformität der Bewertungsregelungen für Grundstücke und Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer angemeldet. Diese werden daher zurzeit vom Bundesverfassungsgericht geprüft. Die erheblichen steuerlichen Belastungsunterschiede bei Erbschaften und Schenkungen unterminieren die Legitimität dieser Steuer.
Die Bundesregierung plant derzeit eine Ausweitung der Vergünstigungen für Betriebsvermögen. Dies widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz, so der Wochenbericht des DIW Berlin, und kann auch wirtschaftspolitisch nicht gerechtfertigt werden. Wenn die Erbschafts- und Schenkungssteuer beibehalten werden soll, worüber in Deutschland bisher Konsens besteht, müssen die Bewertungsverfahren deutlich verbessert werden. Statt Betriebsvermögen pauschal zu begünstigen, sollte über alternative Wege nachgedacht werden, Liquiditätsnachteile und Bewertungsrisiken von Betriebsvermögen oder auch von Immobilienvermögen aufzufangen.