Das am 1. Januar 2007 in Kraft tretende Elterngeld wird Mütter mit kleinen Kindern zu einem früheren Wiedereinstieg in den Beruf ermutigen. Zu diesem Ergebnis kommt das DIW Berlin in seinem aktuellen Wochenbericht 48/2006. Danach wird die Erwerbsbeteiligung von Müttern mit Kindern im zweiten Lebensjahr von 36 % auf knapp 40 % ansteigen. Dieser Effekt könnte allerdings noch höher sein, wenn das Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren, vor allem in den westdeutschen Bundesländern, verbessert wird. Der Erfolg der Elterngeldreform wird somit auch maßgeblich davon abhängen, wie der Ausbau der Betreuung voranschreitet.
Durchschnittlich erhalten Familien mit einem Kind im ersten Lebensjahr des Kindes ein Elterngeld in Höhe von 464 Euro und Alleinerziehende aufgrund ihres geringeren Arbeitseinkommens in Höhe von 413 Euro pro Monat. Im Vergleich mit dem bisherigen Erziehungsgeld profitieren sowohl Niedrigverdiener (+ 117 Euro) als auch gut verdienende Haushalte (+ 455 Euro) von der Reform. Insgesamt haben nach der Reform 73% aller Paare ein höheres Nettoeinkommen im ersten Jahr nach der Geburt eines Kindes als vor der Reform, bei den Alleinerziehenden sind es 42%.
Das Erwerbsverhalten der Eltern wird sich im ersten Jahr nach der Geburt eines Kindes nicht signifikant verändern. Im zweiten Jahr steigt jedoch die Erwerbstätigkeit. Vor allem bei den Müttern ist die Veränderung von 36 % auf 40% deutlich stärker ausgeprägt als bei den Vätern. Auch die durchschnittliche Arbeitszeit von jungen Müttern steigt im zweiten Lebensjahr des Kindes um fast 12%. Insgesamt setzt das Elterngeld stärkere Anreize für eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt als das bisherige Erziehungsgeld. Auch im Vergleich mit anderen familienpolitischen Maßnahmen wie z. B. der Einführung eines Familiensplittings oder der Senkung der Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen sind das relativ große Effekte. Lediglich ein Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren hätte vergleichbare Auswirkungen auf die Erwerbsbeteiligung von Eltern.