Ein generelles Verbot von Untereinstandspreisen im Einzelhandel schränkt den Wettbewerb zu Lasten der Verbraucher ein. Zu diesem Ergebnis kommt das DIW Berlin in seinem aktuellen Wochenbericht 51-52/2006.
Die von der Bundesregierung geplante Verschärfung der Preissetzungsregeln im Einzelhandel sieht vor, dass Einzelhändler einzelne Güter nicht mehr zu Preisen verkaufen dürfen, die unter den Einstands preisen liegen. Eine solche Preispolitik ist schon heute unzulässig, wenn damit kleinere Konkurrenten vom Markt verdrängt werden sollen. Diese Regelung ist sicher wettbewerbspolitisch sinnvoll. Gegen das jetzt vorgesehene generelle Verbot von Untereinstandspreisen, das dem Schutz der Zulieferer und der Verbraucher dienen soll, sprechen aber gewichtige ökonomische Gründe. Preise unterhalb von Einstandspreisen können den Wettbewerb im Einzelhandel effektiver machen und damit zu einem im Durchschnitt niedrigeren Preisniveau führen. Hinzu kommt, dass ein generelles Verbot von Untereinstandspreisverkäufen die Markttransparenz für Zulieferer erhöht, wodurch abgestimmtes Verhalten und insgesamt höhere Preise wahrscheinlicher werden. Die jüngsten Erfahrungen, die man in Frankreich mit einem Verbot von Untereinstandspreisverkäufen gemacht hat, bestätigen diese Befürchtungen und lassen eine Verschärfung der gesetzlichen Regelungen in Deutschland als Schritt in die falsche Richtung erscheinen.