Windows Vista: Wettbewerbspolitik reformieren

Pressemitteilung vom 7. Juni 2007

Die im Zuge der Markteinführung des neuen Betriebssystems Windows Vista gegen Microsoft erhobenen Vorwürfe des Missbrauchs von Marktmacht sind keineswegs so eindeutig, wie dies auf den ersten Blick erscheinen mag, da auf Standard-Software-Märkten andere Bedingungen vorliegen als auf traditionellen Gütermärkten. Zu diesem Ergebnis kommt das DIW Berlin in seinem aktuellen Wochenbericht 6/2007. Der Fall zeigt exemplarisch, dass angesichts des Innovationswettbewerbs auf sehr dynamischen Märkten ein dringender Handlungsbedarf besteht, hierfür einen angemessenen wettbewerbspolitischen Rechtsrahmen zu entwickeln.
Angesichts hoher Entwicklungskosten und ausgeprägter Netzeffekte (vereinfachter Datenaustausch) ist es ökonomisch kaum überraschend, dass sich auf dem Markt für PC-Betriebssysteme ein dominanter Anbieter herausbildet. Generell herrscht auf Softwaremärkten ein Innovationswettbewerb um den Markt für den Zeitraum einer gegebenen Technologiestufe. Der bisherige Erfolg von Microsoft kann deshalb für sich genommen nicht als hinreichender Beleg für den Missbrauch von Marktmacht gelten. Bei der Marktein-führung von Windows Vista stehen derzeit vor allem die neuen Sicherheitskomponenten in der Kritik von Wettbewerbern und der EU-Kommission. Die Vorwürfe richten sich zum einen auf die Bündelung bislang eigenständiger Komponenten mit dem Betriebssystem, zum anderen auf den eingeschränkten Zugang zum Betriebssystemkern, der Anbieter von Sicherheitssoftware in ihrer Produktentwicklung behindere. Die Bündelung von Softwarefunktionen ist jedoch nicht per se wettbewerbsfeindlich, und ohne entsprechende Preisregulierung wäre eine Entbündelungsregulierung überdies wirkungslos, wie die Erfahrungen bei Media Player und Windows XP zeigen. Im aktuellen Streitfall um die Sicherheitssoftware sollte die Wettbewerbspolitik daher für eine faire Zugangsregelung für unabhängige Softwareanbieter zum Betriebssystem sorgen, jedoch nicht ad hoc in das hochkomplexe Marktgeschehen eingreifen, da sich die künftigen Strukturen auf den konvergierenden Märkten für Betriebssysteme und Sicherheitssoftware erst herausbilden. Ein für alle Marktteilnehmer kalkulierbares Regelwerk, etwa in Anlehnung an die Regulierung der elektronischen Kommunikationsdienste und eventuell sogar eine speziell hierfür eingerichtete Sektion der Wettbewerbspolitik könnte den Besonderheiten des Softwaremarktes besser Rechnung tragen.
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