EU-Verfahren gegen die Novelle des Telekommunikationsgesetzes gefährdet Liberalisierung

Pressemitteilung vom 21. März 2007

Das EU-Verfahren gegen die Novelle des Telekommunikationsgesetzes gefährdet den Liberalisierungsprozess und fördert eine exzessive Regulierung, so das DIW Berlin in seinem aktuellen Wochenbericht 12/2007. Das Telekommunikationsgesetz sei keine Lex Telekom, sondern gelte für alle Unternehmen, die durch Investitionen Vorreitervorteile mit neuen Telekommunikationsnetzen und -diensten erlangen. Die in der Novelle vorgeschlagene Behandlung neuer Märkte fördert auch die Investitionsanreize der Wettbewerber, während der Ansatz der EU-Kommission das Gegenteil bewirkt.
Am 26. Februar 2007 hat die EU-Kommission ein beschleunigtes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der Einführung von angeblichen Regulierungsferien in dem jüngst novellierten Telekommunikationsgesetz (TGK) eröffnet. Die Kommission vermutet, dass die dort getroffene Ausnahmeregelung für neue Märkte speziell die Deutsche Telekom gegen Wettbewerb beim Ausbau des neuen Breit-band-Hochgeschwindigkeitsnetzes (VDSL) schützen soll. Aus ökonomischer Sicht gibt es aber eine Reihe guter Argumente für die Position des deutschen Gesetzgebers. Zum einen verringern unmittelbare regulatorische Eingriffe in neue Märkte, wie sie die EU-Kommission fordert, die Anreize, neue Netze zu entwickeln und aufzubauen. Zum anderen verhindern sie die Entstehung wettbewerblicher Marktstrukturen, indem sie den Aufbau konkurrierender Infrastrukturen unattraktiv machen. Das bedeutet, dass durch die frühzeitige Regulierung auch langfristig Regulierung erforderlich ist und somit die Regulierungstätigkeit aufrechterhalten werden muss. Die Betreiber gehen beim Aufbau neuer Netze ein hohes Investitionsrisiko ein, können aber mögliche Gewinne aufgrund von regulatorischen Eingriffen nicht realisieren. Auch mit Blick auf den Wettbewerb hat eine unmittelbare Regulierung negative Effekte. Der institutionelle Rahmen für neue Telekommunikationsmärkte sollte daher so ausgestaltet sein, dass freiem Wettbewerb Vorrang vor Regulierung eingeräumt wird. Voraussetzung dafür sind allerdings gleiche Ausgangsbedingungen für alle Anbieter. Im Falles des neuen VDSL-Netzes ist dies der Zugang zu den Kabelschächten und Leerrohren der Deutschen Telekom sowie zu Hauptverteilern und Kabelverzweigern.
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