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Was die Grundgesetzänderung im Bildungsbereich und das Gute-Kita-Gesetz miteinander zu tun haben: Kommentar von C. Katharina Spieß

Kommentar vom 12. Dezember 2018

Der Bundestag hat mit der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit für eine Grundgesetzänderung gestimmt, derzufolge der Bund im Bildungsbereich künftig nicht nur in Gebäude investieren darf, sondern auch in Personal und Fortbildung. Dabei soll er nicht wie bisher nur finanzschwachen Kommunen unter die Arme greifen können, sondern allen Städten und Gemeinden. Zwar ist das Ganze vorerst ins Stocken geraten, weil die Bundesländer im Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen haben und nachverhandeln wollen. Doch letztlich wird und muss es einen Kompromiss geben, denn klar ist: Eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes ist mehr als überfällig – und zwar nicht nur, um den „Digitalpakt Schule“ endlich umsetzen. [...]

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Themen: Bildung

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