Bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens haben Geflüchtete nur einen eingeschränkten Anspruch auf Gesundheitsleistungen. Ende Februar 2024 wurde die maximale Dauer dieser Einschränkung von 18 auf 36 Monate verlängert. Diese Änderung dürfte die tatsächliche Wartezeit, die – wie Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zeigen – derzeit bei über einem Jahr liegt, verdoppeln. Besonders betroffen sind ...