Der geplante Verkauf der Mehrheit am Discounter Plus muss nicht automatisch ein Nachteil für die Verbraucher sein, schreibt das DIW Berlin in seinem aktuellen Wochenbericht 41/2007. Zwar würde das Vorhaben der Konzentration im deutschen Einzelhandel einen neuen Schub verleihen. Die oft vorgebrachte These, dass ein Ausscheiden kleinerer Wettbewerber langfristig auch den Konsumenten schade, sei dagegen rein spekulativ. Dieser Annahme zu folgen, könnte bei einer kartellrechtlichen Prüfung sogar dazu führen, dass anstelle der Interessen der Verbraucher die Interessen nicht wettbewerbsfähiger Händler geschützt werden.
Auch Auswirkungen auf die Verhandlungen mit den Lieferanten berücksichtigen
In der aktuell in Deutschland geführten Debatte wird neben der befürchteten Verdrängung kleinerer Konkurrenten (im Zuge eines vermeintlich "ruinösen Wettbewerbes") geltend gemacht, dass sich eine verstärkte Nachfragemacht gegenüber den Lieferanten negativ auf die Qualität des Sortiments auswirken könnte. Wahrscheinlich führt sie aber eher zu verbesserten Konditionen, etwa in Form von Mengenrabatten. Da der Wettbewerbsdruck im Einzelhandel hoch ist, kann damit gerechnet werden, dass solche Einkaufsvorteile zumindest teilweise an die Verbraucher weitergegeben werden. Die Verbraucher profitieren aber nicht nur kurzfristig in Form niedrigerer Preise, sondern oft auch langfristig in Form einer gesteigerten Sortimentsqualität. Denn die Präsenz starker Handelspartner kann für einen Lieferanten sogar erst die Voraussetzung dafür sein, dass sich Investitionen für ihn lohnen. Dafür sprechen auch neuere Forschungsergebnisse aus England, wo die Konzentration im Einzelhandel viel weiter fortgeschritten ist als in Deutschland. Bei einer kartellrechtlichen Prüfung des Verkaufs der Mehrheit am Discounter Plus sollten daher neben dem Aspekt des Wettbewerbs zwischen den Einzelhandelsunternehmen auch die Auswirkungen auf die Verhandlungen mit den betroffenen Lieferanten berücksichtigt werden.