Bereits Anfang 1955 hat das Statistische Bundesamt in einem grundlegenden Aufsatz zur Eingliederung der Öffentlichen Hand in das System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung Stellung genommen. Die damaligen Ausführungen, denen allerdings in wesentlichen Punkten die angekündigte Quantifizierung bisher noch nicht folgen konnte, haben auch heute noch Gültigkeit. Auf dieser methodischen Grundlage sowie ...