Kartellrecht: EU-Wettbewerbspolitik stößt bei Experten auf Skepsis

Pressemitteilung vom 26. November 2007

DIW-Expertenforum: „Vorfahrt für Technologieführer keine Zauberformel“

Die von der Europäischen Kommission betriebene Neuausrichtung des Kartellrechts stößt unter deutschen Wettbewerbsrechtlern und Ökonomen auf zunehmende Skepsis. Dies ist das Ergebnis eines vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) veranstalteten Expertenforums. Den aktuellen Hintergrund bildet unter anderem das kürzlich abgeschlossene Verfahren der EU-Kommission gegen Microsoft. Fachleute sehen im Ausgang des Microsoft-Falls einen Widerspruch zu den von der Kommission selbst propagierten Zielen der Wettbewerbspolitik.
Die EU-Kommission hat in den vergangenen Jahren eine Neuausrichtung ihrer Wettbewerbspolitik vorgenommen. Ziel dieses als „more economic approach“ bezeichneten Ansatzes war es, die Verhinderung von Marktmissbrauch stärker als bisher am Verbraucherschutz und am Ziel eines effizienten Wettbewerbs auszurichten. Im Gegenzug sollen bei diesem Ansatz formale Kriterien wie Marktanteile oder die Frage einer marktbeherrschenden Stellung eine weniger große Rolle spielen. Die EU-Kommission reagierte damit auch auf das Problem, dass sich beispielsweise in der Medien-, IT- und Kommunikationsbranche einzelne Märkte immer schwieriger voneinander abgrenzen lassen – Stichwort Konvergenz. Diese Branche steht beispielhaft auch für ein weiteres Ziel des „more economic approach“, nämlich die stärkere Berücksichtigung von Effizienzzielen. Die Logik: Einzelnen Unternehmen wird für eine gewisse Zeit eine marktbeherrschende Stellung eingeräumt. Im Gegenzug bekommen neue Produkte oder Technologien die Chance auf einen Durchbruch am Markt. Microsoft-Fall zeigt die Grenzen der EU-Wettbewerbspolitik Der vom DIW Berlin ausgerichtete wissenschaftliche Roundtable zeigt jetzt: Die von der Kommission verfolgten Ziele lassen sich rechtlich und ökonomisch nur schwer umsetzen. „Vor allem der Ausgang des Microsoft-Falls zeigt: Einerseits hat die EU-Wettbewerbspolitik das Innovationspotential gerade nicht in grundsätzlich neuer Weise berücksichtigt“, fasst DIW-Wettbewerbsexperte Christian Wey die Dskussion zusammen. „Zum anderen kann man die Frage stellen, ob die vorgeschriebene Entkopplung des Microsoft-Betriebssystems vom Windows Media Player wirklich im Interesse der Verbraucher war.“ Unumstritten blieb bei dem Expertenforum nur die Frage, welche Absichten die EU-Kommission mit ihrem Ansatz verfolgt. Konkret strebt die Kommission beispielsweise an, in Kartellfragen im Rahmen ihres „more economic“-Ansatzes stärker die Besonderheiten des Einzelfalles zu berücksichtigen. Außerdem sollten die Ziele der sogenannten Lissabon-Agenda stärker berücksichtigt werden. So könne beispielsweise die marktbeherrschende Stellung eines Unternehmens dann hingenommen werden, wenn dies in besonderer Weise Wachstum und globale Wettbewerbsfähigkeit der EU zugute komme. Kritiker sehen in der von der EU-Kommission verfolgten Neuausrichtung der Wettbewerbspolitik hingegen vor allem eine Bevorzugung großer Konzerne. Die stärkere Berücksichtigung des Einzelfalles führe in strittigen Fällen zu Gutachterschlachten, bei denen nur Großunternehmen mithalten könnten: „Man bekommt so viele Gutachten, wie man bezahlen kann,“ kritisierte der Kartellrechtler Dr. Harald Lübbert von der Universität Konstanz.
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