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Pressemitteilung vom 16. April 2008

Das derzeit von der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) angewandte Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen in den ZVS-Fächern ist ineffizient und ungerecht. Es führt dazu, dass nicht unbedingt die besten Bewerber zugelassen werden, sondern vielmehr diejenigen, die sich bei der Bewerbung besonders clever verhalten. Dies zeigt der aktuelle Wochenbericht des DIW Berlin. "Unsere Analyse zeigt, dass zahlreiche Universitäten nicht die Bewerber mit den besten Abiturnoten zugeteilt bekommen", sagt DIW-Expertin Nadja Dwenger.
Der aktuelle Wochebericht des DIW Berlin untersucht den Vergabemechanismus der ZVS für die Fächer Medizin, Biologie, Pharmazie und Psychologie. Die Auswahl der Bewerber erfolgt über drei nacheinander ablaufende Verfahren: Abiturbestenverfahren, Wartezeitverfahren und Auswahlverfahren der Hochschulen. Innerhalb dieser drei Verfahren erfolgt die Vergabe anhand der von den Bewerbern genannten Ortspräferenzen. Dabei kann ein Bewerber unter Umständen seine Chancen erhöhen, wenn er nicht seine wirklichen Wunschhochschulen angibt sondern auf eine weniger gefragte Universität ausweicht oder gleich ganz auf eine Ortsangabe verzichtet. Dieses taktische Verhalten führt unter anderem dazu, dass fast ein Drittel der im Abiturbestenverfahren ausgewählten Bewerber zunächst ohne Studienplatz bleibt. Sie erhalten allerdings die Möglichkeit, sich über das Auswahlverfahren der Hochschulen zu bewerben, wo sie sich eine größere Chance auf ihre Wunschhochschule ausrechnen können. Die im Abiturbestenverfahren übrig gebliebenen Studienplätze gehen in das Wartezeitverfahren ein – mit dem Ergebnis, dass es an vielen Universitäten mehr Studienanfänger mit schlechteren Abiturnoten gibt als vorgesehen. "Um dieses Problem zu lösen, empfehlen wir“, so Nadja Dwenger, „die Plätze, die im Abiturbestenverfahren übrig bleiben, über das Auswahlverfahren der Hochschulen zu vergeben. Allerdings können eine Reihe anderer Nachteile des jetzigen Vergabemechanismus nur beseitigt werden, in dem auf ein anderes Verfahren umgestellt wird." Trotz der genannten Ineffizienzen der derzeitigen zentralen Vergabe hat eine zentrale Vergabestelle im Vergleich zu dezentralen Verfahren einige Vorteile. Bei einer dezentralen Vergabe der Studienplätze bewerben sich Abiturienten gleich an mehreren Universitäten. Das führt zu überlasteten Universitätsverwaltungen und langwierigen Nachrückverfahren, die sich oft bis in die Mitte des Semesters hineinziehen. Zur Zeit ist daher geplant, die Universitäten mit der ZVS als zentraler Serviceseinrichtung zu unterstützen. „Um bessere Ergebnisse zu erzielen, reicht es allerdings nicht aus, nur die Universitäten zu entlasten und das Nachrückverfahren zu beschleunigen“, betont Nadja Dwenger.

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