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Mindestlohn

Mindestlohn

Die große Koalition von CDU/CSU und SPD legte sich nach den Bundestagswahlen 2013 auf die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde fest. Anfang 2015 trat dieser für die meisten abhängig Beschäftigten in Deutschland in Kraft. Die Ausnahmen betrafen insbesondere Langzeitarbeitslose, ungelernte Jugendliche unter 18 Jahren, Beschäftigte in Sektoren, in denen bereits ein sektoraler Mindestlohn galt, sowie bestimmte Gruppen von PraktikantInnen und Auszubildende.

Die Festsetzung des Mindestlohns erfolgt basierend der Empfehlung der Mindestlohnkommission, die aus stimmberechtigten Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseiten besetzt wird, sowie Mitgliedern aus der Wissenschaft ohne Stimmrecht. Zum 1. Januar 2017 wurde der Mindestlohn erstmals auf 8,84 Euro pro Stunde erhöht und auf weitere Wirtschaftssektoren ausgedehnt. Danach erfolgten mehrere weitere Erhöhungen, angepasst an die Entwicklung der Tariflöhne in Deutschland. Seit Juli 2021 beträgt der Mindestlohn 9,60 Euro.

Wirkung des Mindestlohns

Die Einführung der Mindestlohnregelungen zielt auf die Verbesserung der Verdienste im Niedriglohnsektor ab. Gleichzeitig besteht eine Gefahr, dass ein hoher Mindestlohn Arbeitsplätze vernichten kann. Diese Erwartung geht auf die klassische neo-liberale Wirtschaftsschule zurück, die davon ausgeht, dass ein Mindestlohn einen negativen Beschäftigungseffekt mit sich bringt. Diese Theorie geht davon aus, dass sich der Arbeitsmarkt in einem Marktgleichgewicht befindet, und die Mindestlohneinführung über dem bestehenden Gleichgewichtsniveau erfolgt. Im Gegensatz dazu geht man im Monopsonmodell davon aus, dass der Arbeitsmarkt aufgrund unterschiedlicher Marktmacht nicht in einem Gleichgewicht ist und daher Löhne unterhalb des Marktgleichgewichts gezahlt werden. Gilt das Monopsonmodell so sollte die Einführung eines Mindestlohns nicht zwingenderweise zu steigender Arbeitslosigkeit führen.

Der Konsens mehrere internationalen empirischen Studien ist, dass ein Mindestlohn nicht immer zu Jobverlusten führt, dennoch sind diese nicht ausgeschlossen. In den ersten fünf Jahren nach der Einführung des Mindestlohns in Deutschland wurde kein bedeutender Beschäftigungsrückgang festgestellt. Gleichzeitig wuchsen die Stundenlöhne im Niedriglohnsektor. Die Verbesserung der Monatsverdienste erfolgte allerdings in einem eingeschränkten Maße. Denn einige Teilzeitbeschäftigte reduzierten ihre Arbeitszeit und viele Minijobs in diesem Segment haben eine feste Verdienstobergrenze. Die Wirkung des Mindestlohns in den ersten Jahren nach seiner Einführung muss im Kontext der günstigen Konjunkturlage dieser Jahre gesehen werden.

Non-Compliance

Ein großes Problem bei der Einführung des Mindestlohns weltweit ist die Nicht-Einhaltung des Gesetzes. Nach Schätzungen auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) für die ersten Jahre nach der Mindestlohneinführung, haben circa zwei Millionen anspruchsberechtigte Beschäftigte den Mindestlohn nicht erhalten. (Siehe WB 19/2017, Tabelle 1) Schätzungen der Verdiensterhebung – basierend auf den Arbeitgebermeldungen – lagen bei circa einer Million Beschäftigten mit Stundenlöhnen unter dem Mindestlohnniveau. Obwohl die Ausmaßschätzungen einzelner Aspekte der Schattenwirtschaft naturgemäß schwierig sind, geben sie einen Hinweis auf die strukturellen Defizite in der Durchsetzung des Mindestlohns. In Deutschland ist der Zoll und seine Finanzkontrolle Schwarzarbeit für die Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns zuständig. Seit der Einführung des Mindestlohns wurde mehrfach auf den Personalmangel und andere Hürden für effiziente Kontrollen hingewiesen.

Die Nichteinhaltung des Mindestlohns variiert stark mit den Merkmalen der Beschäftigten (Tabelle 2). Beispielsweise ist Non-Compliance bei Nebentätigkeiten, bei Frauen, bei ausländischen Staatsbürgern, jungen ArbeitnehmerInnen und solchen im Rentenalter, bei Beschäftigten ohne Schulbildung und Beschäftigten in Ostdeutschland höher. Auch die Art der Tätigkeit spielt eine Rolle. Hier sind die Anteile derer, die trotz Anspruchs keinen Mindestlohn erhalten, bei befristet Beschäftigten und bei Beschäftigten in Klein- beziehungsweise Kleinstbetrieben, sowie bei Nebentätigkeiten überdurchschnittlich hoch.

Besonders auffällig für Non-Compliance sind Minijobs. Dort liegt die Non-Compliance-Quote schätzungsweise bei circa 50 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse. Die festgesetzte Verdienstobergrenze der Minijobs schafft einen strukturellen Fehlanreiz für Beschäftigte und ihre Arbeitgeber, die formelle Beschäftigung in diesem Rahmen zu gestalten.

Stand: 22.10.21

Nachgeforscht: Der Mindestlohn in Deutschland

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Was hat der Mindestlohn in Deutschland bewirkt? : Interview mit Alexandra Fedorets

Forschungsergebnisse des DIW Berlin in externen Publikationen

The Short-Run Employment Effects of the German Minimum Wage Reform (2018) Labour Economics, vol. 53(C), p. 46-62.

Economic Aspects of Subjective Attitudes towards the Minimum Wage Reform (2019), Public Finance Analysis / Finanzarchiv, vol. 75(4), pp. 357-379.

Marco Caliendo & Carsten Schröder & Linda Wittbrodt, 2019. "The Causal Effects of the Minimum Wage Introduction in Germany – An Overview," German Economic Review, Verein für Socialpolitik, vol. 20(3), pages 257-292, August.

Burauel Patrick & Grabka Markus M. & Schröder Carsten & Caliendo Marco & Obst Cosima & Preuss Malte, 2020. "The Impact of the Minimum Wage on Working Hours," Journal of Economics and Statistics (Jahrbuecher fuer Nationaloekonomie und Statistik), De Gruyter, vol. 240(2-3), pages 233-267, April.

Burauel Patrick & Caliendo Marco & Grabka Markus M. & Obst Cosima & Preuss Malte & Schröder Carsten & Shupe Cortnie, 2020. "The Impact of the German Minimum Wage on Individual Wages and Monthly Earnings," Journal of Economics and Statistics (Jahrbuecher fuer Nationaloekonomie und Statistik), De Gruyter, vol. 240(2-3), pages 201-231, April.

Great Expectations: Reservation Wages and Minimum Wage Reform (2021), Journal of Economic Behavior & Organization, vol. 183, p. 397-419.

Inspections and Compliance: Enforcement of the Minimum Wage Law (2021), Public Finance Analysis / Finanzarchiv, vol. 77(1), p. 1-58.

ExpertInnen

Markus M. Grabka
Markus M. Grabka

Direktorium SOEP und kommissarische Bereichsleitung in der Infrastruktureinrichtung Sozio-oekonomisches Panel

Carsten Schröder
Carsten Schröder

Direktorium SOEP und Bereichsleitung Angewandte Panelanalysen in der Infrastruktureinrichtung Sozio-oekonomisches Panel

Das DIW Glossar

Das DIW Glossar ist eine Sammlung von Begriffen, die in der wissenschaftlichen Arbeit des Instituts häufig verwendet werden. Die hier gelieferten Definitionen sollen dem besseren Verständnis der DIW-Publikationen dienen und wichtige Begriffe aus der empirischen Wirtschafts- und Sozialforschung so prägnant wie möglich erklären. Das Glossar hat keinen Anspruch auf lexikalische Vollständigkeit.

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