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„Reform des Wettbewerbsrechts ist ein wichtiger und begrüßenswerter Schritt“

Statement vom 5. April 2023

Das Bundeskabinett hat heute eine Reform des Wettbewerbsrechts auf den Weg gebracht. Dabei soll das Bundeskartellamt deutlich mehr Befugnisse bekommen, um gegen überhöhte Preise vorzugehen. Wettbewerbsexperte Tomaso Duso, Leiter der Abteilung Unternehmen und Märkte im DIW Berlin und Mitglied der Monopolkommission, kommentiert dies wie folgt:

BlockquoteUm dauerhaft verkrustete wettbewerbsbehindernde Strukturen auf bestimmten Märkten aufzubrechen, sind die herkömmlichen Instrumente der Kartellverbots-, Missbrauchs- und Fusionskontrolle nicht immer wirksam. Daher ist es zu begrüßen, dass der Kabinettsentwurf zur 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen das Instrument der Sektoruntersuchung stärkt und das Bundeskartellamt nun auch Maßnahmen ergreifen können soll, ohne dass den Unternehmen ein Kartellrechtsverstoß nachgewiesen werden muss.

Damit wird dem Bundeskartellamt nunmehr die Möglichkeit eingeräumt, verstoßunabhängige Abhilfemaßnahmen anzuordnen und als ultima ratio eine Entflechtung zu verfügen, wenn eine erhebliche und fortwährende Störung des Wettbewerbs vorliegt. Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, die Abschöpfung der durch Kartellrechtsverstöße erzielten Vorteile zu erleichtern. Der Regierungsentwurf konkretisiert die Definition einer erheblichen und fortwährenden Störung des Wettbewerbs. Zudem sieht der Entwurf eine Entschädigung für Unternehmen vor, die entflochten werden müssen. Schließlich ist die Schwelle für den Erlass von Abhilfemaßnahmen durch das Bundeskartellamt gegenüber früheren Entwürfen angehoben worden.

Dennoch, um die Transparenz des Instruments zu erhöhen, hätten die Monopolkommission und ich uns gewünscht, dass das Bundeskartellamt einen Zwischenbericht veröffentlichen muss. Auch eine regelmäßige externe Evaluierung der Abhilfemaßnahmen durch Dritte wäre ein wichtiger Baustein gewesen, um die Effektivität des Instruments zu verstehen.

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