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„Regierung bringt Digitalisierung und Post auf den richtigen Weg“

Statement vom 13. Dezember 2023

Die Monopolkommission hat heute ihre Sektorgutachten zu den Bereichen Telekommunikation und Post gemeinsam mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) vorgestellt. Tomaso Duso, Leiter der Abteilung Unternehmen und Märkte im DIW Berlin und Mitglied der Monopolkommission, kommentiert:

BlockquoteDie Bundesregierung hat sich zu Recht ehrgeizige Gigabit-Ziele gesetzt. Die digitale Infrastruktur ist die Grundvoraussetzung dafür, dass Deutschland bei der digitalen Transformation endlich vorankommt. Allerdings muss im Interesse der Endnutzer*innen in dieser kritischen Phase darauf geachtet werden, dass diese Märkte langfristig für den Wettbewerb offenbleiben und nicht durch kurzfristige Entscheidungen monopolisiert werden. Infrastrukturwettbewerb sollte weiterhin möglich bleiben, und die Glasfasernetze sollten durch einen frei verhandelten und wettbewerbsfreundlichen Netzzugang („Open Access“) weitgehend geöffnet werden. Neben dem Ausbauwettbewerb ist auch der Preiswettbewerb wichtig; ein Verbot des Überbaus von Glasfasernetzen ist nicht zielführend. Im Mobilfunkbereich sollten die demnächst auslaufenden Mobilfunkfrequenzen um maximal drei Jahre verlängert werden. Die dadurch entstehenden Wettbewerbsverzerrungen sollten allerdings durch wettbewerbsfördernde Auflagen ausgeglichen werden.

Zu begrüßen ist auch, dass nach über 25 Jahren endlich eine Novellierung des Postgesetzes gelingen könnte. Der Gesetzesentwurf, den das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 28. November veröffentlicht hat, greift bereits viele Empfehlungen der Monopolkommission auf. Insbesondere im schrumpfenden Briefbereich empfiehlt die Monopolkommission, die Vorgaben zu entschlacken und an die Lebenswirklichkeit der Menschen anzupassen. In dicht besiedelten Regionen sollten die Vorteile von Wettbewerb auch weiterhin genutzt werden. In Regionen, in denen nicht mehrere Netze parallel profitabel sind, können Sendungsströme verschiedener Postdienstleister gebündelt werden. Bei der Frage der arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen, insbesondere im wachsenden Paketbereich, empfiehlt die Monopolkommission, die Beschäftigten in die Lage zu versetzen, Missstände zu erkennen und anonym zu melden.

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