Das DIW Berlin wehrt sich gegen den Missbrauch seines Namens bei angeblichen Umfragen. Die Umfragen dienen meist der Anbahnung unseriöser Finanzdienstleistungen. "Unsere Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen führen grundsätzlich keine Befragungen am Telefon durch", erklärte dazu Dr. Alexander Fisher, Geschäftsführer des DIW Berlin .
Im aktuellen Fall hat das DIW Berlin die in Berlin ansässige Firma Die Steuerlupe GmbH abgemahnt und dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Die Firma hatte sich im Rahmen von kalten Akquiseanrufen bei potentiellen Kunden auf eine angebliche Umfrage des DIW Berlin berufen. Diese Anrufe sind an sich bereits wettbewerbswidrig. Die in den Verkaufsgesprächen suggerierte Verbindung der Firma mit dem DIW Berlin ist inhaltlich unzutreffend und rechtswidrig.