Geflüchtete wollen langfristig bleiben und Deutsche werden

DIW Wochenbericht 35 / 2025, S. 535-542

Jörg Hartmann

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  • Wochenbericht untersucht auf Basis von aktuellen SOEP-Daten, wie sich die Einbürgerung von Geflüchteten, die zwischen 2013 und 2019 zuwanderten, entwickelt hat
  • Über 98 Prozent planen Einbürgerung, haben einen Antrag gestellt oder sind bereits eingebürgert – deutliches Zeichen für langfristige Bleibeabsicht
  • Syrische Geflüchtete werden deutlich häufiger eingebürgert als Menschen aus anderen Herkunftsländern
  • Viele Eingebürgerte behalten ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit – doppelte Staatsbürgerschaft ist bei Geflüchteten weit verbreitet
  • Gute Deutschkenntnisse und Partnerschaften mit bereits Eingebürgerten erhöhen Chancen auf Einbürgerung deutlich

„Das neue Staatsangehörigkeitsrecht verkürzt die Aufenthaltszeit für Einbürgerungen auf fünf Jahre und beseitigt damit eine zentrale Hürde. Strengere Regeln zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit könnten jedoch vulnerable Gruppen wie Alleinerziehende, Ältere und weniger Qualifizierte ausbremsen – und wertvolle Integrationschancen verschenken.“ Jörg Hartmann

Der Erwerb der Staatsangehörigkeit markiert einen zentralen Schritt im Integrationsprozess von Zugewanderten. Eine Analyse auf Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zeigt: Immer mehr Geflüchtete, die zwischen 2013 und 2019 aus sechs Hauptherkunftsländern nach Deutschland kamen, wurden eingebürgert oder stellten einen Antrag. Der Anteil bereits Eingebürgerter stieg von 2,1 Prozent im Jahr 2021 auf 7,5 Prozent im Jahr 2023; die Zahl der Anträge verdreifachte sich im selben Zeitraum auf 25,7 Prozent. Über 98 Prozent der Befragten streben eine Einbürgerung an. Syrische Geflüchtete werden häufiger eingebürgert als Menschen aus anderen Herkunftsländern. 2023 behielten rund 88 Prozent der Eingebürgerten ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit – doppelte Staatsbürgerschaft ist verbreitet. Für eine erfolgreiche Einbürgerung spielen gute Deutschkenntnisse und eingebürgerte Partner*innen eine zentrale Rolle. Die Staatsangehörigkeitsrechtsreform 2024 dürfte durch die Verkürzung der notwendigen Aufenthaltsdauer die Anzahl der Einbürgerungen erhöhen, zugleich aber durch verschärfte Anforderungen die Selektivität verstärken und vulnerable Gruppen benachteiligen.

Der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft ist ein zentraler Indikator für die politische und gesellschaftliche Integration von Zugewanderten. Sie setzt nicht nur erhebliche Integrationsleistungen wie den Spracherwerb oder die Sicherung des Lebensunterhalts voraus, sondern stellt Zugewanderte rechtlich und politisch Einheimischen gleich. Gleichzeitig fördert die Einbürgerung die weitere Integration: Sie stärkt die Identifikation mit dem AufnahmelandinfoPatrick Fick (2016): Does Naturalization Facilitate Integration? Zeitschrift für Soziologie 45, 107–121. und erleichtert die soziale und wirtschaftliche Integration, insbesondere für stärker benachteiligte Gruppen und bei frühzeitiger Einbürgerung.infoJens Hainmueller, Domink Hangartner und Giuseppe Pietrantuono (2017): Catalyst or Crown: Does Naturalization Promote the Long-Term Social Integration of Immigrants? American Political Science Review 111, 256–276; Jens Hainmueller, Dominik Hangartner und Dalston Ward (2019): The effect of citizenship on the long-term earnings of marginalized immigrants: Quasi-experimental evidence from Switzerland. Science Advances 5, eaay1610; Christina Gathmann und Julio Garbers (2023): Citizenship and integration. Labour Economics 82: 102343.

Für Geflüchtete hat die Einbürgerung eine besondere Bedeutung: Sie schützt dauerhaft vor Abschiebung ins Herkunftsland, selbst wenn sich die Rechtslage in Deutschland oder die politische Situation im Herkunftsland ändert. Zugleich entstehen weitergehende Rechte: uneingeschränktes Aufenthaltsrecht in der Europäischen Union (EU), aktives und passives Wahlrecht sowie Zugang zu bestimmten Laufbahnen im öffentlichen Dienst oder in sicherheitsrelevanten Bereichen.

Einbürgerung erfolgt per Anspruch mit festen Regeln oder nach Ermessen

Wer dauerhaft in Deutschland leben und die Staatsbürgerschaft erhalten möchte, kann unter bestimmten Bedingungen einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung erlangen. Die Voraussetzungen sind klar definiert:infoDieser Bericht basiert auf Daten von 2021 bis 2023 und beschreibt das damals geltende Staatsangehörigkeitsrecht. Am 27. Juni 2024 trat das Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz in Kraft, das einige Veränderungen bringt – etwa kürzere Mindestaufenthaltszeiten und erleichterte Mehrstaatigkeit. Nach acht Jahren rechtmäßigem Aufenthalt – verkürzt auf sieben oder sogar sechs Jahre bei Absolvierung eines Integrationskurses – sowie mit Deutschkenntnissen auf dem Niveau B1 und eigenständiger Sicherung des Lebensunterhalts können Ausländer*innen die Einbürgerung beantragen.infoDer Bezug von Sozialleistungen nach SGB II oder SGB XII ist ein Hinderungsgrund. Es gelten Ausnahmen für Personen, deren Inanspruchnahme von Sozialleistungen nicht von ihnen selbst zu vertreten ist. Notwendig sind außerdem ein Nachweis der Identität, ein Bekenntnis zur deutschen Verfassung und in der Regel der Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit. Ein weiteres Kriterium ist die Straffreiheit: Verurteilungen über 90 Tagessätze oder drei Monate Bewährung sind hinderlich, antisemitische oder rassistische Straftaten führen grundsätzlich zur Ablehnung. Auch die Lebensverhältnisse müssen deutschen Rechtsnormen entsprechen – etwa sind Mehrehen ein Hinderungsgrund.

Wenn jemand die Kriterien für eine solche Anspruchseinbürgerung nicht erfüllt, bietet das Staatsangehörigkeitsgesetz eine Alternative: die Ermessenseinbürgerung.infoVon den 284190 Einbürgerungen im Jahr 2024 entfielen 212615 auf Anspruchseinbürgerungen und 71575 auf Ermessenseinbürgerungen: Statistisches Bundesamt (2025): Einbürgerungen nach Rechtsgründen der Einbürgerung und ausgewählten bisherigen Staatsangehörigkeiten (online verfügbar, abgerufen am 26. Juni 2025. Dies gilt auch für alle anderen Onlinequellen dieses Berichts, sofern nicht anders vermerkt). Bei dieser haben die Behörden mehr Spielraum und können besondere Umstände berücksichtigen, beispielsweise bei Menschen mit Behinderungen oder in Härtefällen. Die Grundvoraussetzungen ähneln denen der Anspruchseinbürgerung, sind aber teils flexibler. So können anerkannte Geflüchtete bereits nach sechs Jahren einen Antrag stellen, Ehepartner*innen sogar nach drei bis vier Jahren. Bei den finanziellen Anforderungen sind die Behörden jedoch strenger: Schon der theoretische Anspruch auf Sozialleistungen kann problematisch sein. Antragsteller*innen müssen zudem eine umfassende Kranken- und Altersvorsorge nachweisen sowie über eigenen Wohnraum verfügen – ob gemietet oder im Eigentum. Während die Anspruchseinbürgerung bei Erfüllung aller Voraussetzungen automatisch erfolgt, entscheiden die Behörden bei der Ermessenseinbürgerung im Einzelfall. So können sie individuelle Umstände berücksichtigen, aber auch höhere Anforderungen stellen.

Bereitschaft zur langfristigen Integration wächst durch Einbürgerung

Eine Analyse auf Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zeigt eine hohe Einbürgerungsdynamik (Kasten). Der Anteil der eingebürgerten Geflüchteten ist von 2021 bis 2023 deutlich gestiegen: von 2,1 Prozent im Jahr 2021 auf 5,4 Prozent im Jahr 2022 und schließlich auf 7,5 Prozent im Jahr 2023 (Abbildung 1). Diese Entwicklung spiegelt die zu erwartende Verzögerung zwischen Einreise und Erfüllung der Einbürgerungsvoraussetzungen wider.

Daten und Stichprobe

Die empirische Grundlage für diesen Bericht bilden die Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP),infoJan Goebel et al. (2025): Socio-Economic Panel (SOEP), data from 1984-2023, (SOEP-Core, v40, EU Edition). Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) (online verfügbar). die darin integrierten IAB-SOEP-MigrationsstichprobeninfoDie IAB-SOEP-Migrationsstichproben sind ein gemeinsames Projekt des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und des SOEP am DIW Berlin. Herbert Brücker et al. (2014): The New IAB-SOEP Migration Sample: An Introduction into the Methodology and the Contents. SOEP Survey Paper 216, Series C. DIW Berlin (online verfügbar). und die ebenfalls darin integrierte IAB-BAMF-SOEP-Befragung von GeflüchteteninfoSie wird vom SOEP am DIW Berlin in Kooperation mit dem IAB sowie dem Forschungszentrum des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) durchgeführt. Herbert Brücker et al.(2025): Exploring Integration and Migration Dynamics: The Research Potentials of a Large-Scale Longitudinal Household Study of Refugees in Germany. European Sociological Review. Im Erscheinen (online verfügbar).. Letztere beruht auf Informationen zu Schutzsuchenden, die zwischen 2013 und 2019 nach Deutschland gekommen sind. Die meisten Geflüchteten sind in den Jahren 2015 und 2016 zugewandert und leben seitdem in der Bundesrepublik.

Die Analysen umfassen alle im SOEP befragten Geflüchteten, die anhand ihrer Migrationsgeschichte, ihres Aufenthaltsstatus, ihres Geburtslandes sowie ihrer eigenen Angabe als Asylbewerber*innen identifiziert wurden. Der Fokus liegt auf Geflüchteten aus den sechs HauptherkunftsländerninfoBundesamt für Migration und Flüchtlinge und Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (2019): Migrationsbericht der Bundesregierung. Migrationsbericht 2016/2017 (online verfügbar). – Syrien, Afghanistan, Irak, Eritrea, Somalia und Iran –, die zwischen 2013 und 2019 nach Deutschland eingereist sind und zum Erhebungszeitpunkt mindestens 18 Jahre alt waren. Nach dem Ausschluss minderjähriger Personen und 17 ungültiger Fragebögen umfasst die Analysestichprobe 2702 Personen und 4508 Beobachtungen.

Der Analysezeitraum beschränkt sich auf die Jahre 2021 bis 2023, da erst ab diesem Zeitpunkt umfassende Informationen zur Einbürgerung in den Daten vorliegen. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zur erforderlichen Mindestaufenthaltsdauer waren zudem vor 2021 kaum Einbürgerungen zu erwarten.

Variablen

Die zentrale Variable dieses Beitrags ist der Einbürgerungsstatus, der in den Kategorien „eingebürgert“, „beantragt“, „wahrscheinlich beabsichtigt“ und „wahrscheinlich nicht beabsichtigt“ erfasst wird. Die einzelnen Kategorien basieren auf verschiedenen Informationen des SOEP. So wird die Kategorie „eingebürgert“ aus Informationen zur Staatsangehörigkeit der Befragten generiert: Eine Person gilt als eingebürgert, wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit annimmt. In den Daten sind außerdem Angaben zur Einbürgerungsabsicht enthalten. Befragte können angeben, ob sie bereits einen Antrag gestellt haben. Haben sie keinen Antrag gestellt, geben aber an, „ganz sicher“ oder „wahrscheinlich“ einen Antrag stellen zu wollen, wird ihnen die Kategorie „wahrscheinlich beabsichtigt“ zugeordnet. Personen, die „eher unwahrscheinlich“ oder „ganz sicher nicht“ angeben, wird die Kategorie „wahrscheinlich nicht beabsichtigt“ zugeordnet. In den beobachteten Jahren liegen nicht für alle Befragten Informationen zur Einbürgerungsabsicht vor. In den Analysen können diese Befragten nicht berücksichtigt werden.infoDies betrifft 10,2 Prozent der Fälle im Jahr 2021, 4,8 Prozent der Fälle im Jahr 2022, und 9,7 Prozent der Fälle im Jahr 2023. Die ausgeschlossenen Fälle unterscheiden sich in ihren Eigenschaften nicht von den übrigen Fällen, so dass nicht von einem Bias aufgrund fehlender Werte auszugehen ist.

Die Befragten können außerdem angeben, ob sie neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch weitere besitzen. Wenn dies der Fall ist und die zweite Staatsangehörigkeit derjenigen entspricht, die die Person bei ihrer Ankunft in Deutschland hatte, wird die Kategorie „hat ursprüngliche Staatsbürgerschaft behalten“ vergeben.

Für die multivariaten Analysen werden zusätzlich Informationen zu biologischem Geschlecht, Alter, beruflicher Bildung, Deutschkenntnissen, Erwerbsstatus, Einbürgerungsstatus der Partner*in und Anzahl der Kinder einbezogen. Ein Viertel der Befragten weist bei mindestens einer dieser Variablen fehlende Werte auf. Diese Gruppe ist tendenziell jünger, verfügt über bessere Deutschkenntnisse und ist häufiger bereits eingebürgert. Um Verzerrungen in den Ergebnissen durch den Ausschluss dieser Fälle zu vermeiden, werden die fehlenden Werte in den multivariaten Analysen mittels multipler Imputation in zehn imputierten Datensätzen ersetzt.infoDonald B. Rubin (2010): Multiple Imputation for Nonresponse in Surveys. Hoboken, New Jersey: John Wiley & Sons.

Auch bei den Einbürgerungsanträgen zeigt sich eine deutliche Dynamik: 2021 hatten lediglich 7,3 Prozent der Befragten einen Antrag gestellt. Dieser Anteil verdoppelte sich nahezu auf 15,8 Prozent im Jahr 2022 und stieg bis 2023 auf 25,7 Prozent.

Der Anteil der Geflüchteten, die beabsichtigten, einen Antrag zu stellen, lag 2021 bei 89,3 Prozent. 2022 fiel er auf 77,4 Prozent und 2023 weiter auf 65,4 Prozent.infoWenke Niehues und Kerstin Tanis (2023): Einbürgerungspotenziale bei Geflüchteten in Deutschland. Bundesamt für Migration. Nürnberg (online verfügbar); Kerstin Tanis (2024): Einbürgerung und politisches Interesse von Geflüchteten. Bundesamt für Migration. Nürnberg (online verfügbar). Dieser Rückgang erklärt sich durch den wachsenden Anteil derjenigen, die bereits einen Antrag eingereicht hatten.

Mit 1,3 bis 1,5 Prozent blieb der Anteil der Geflüchteten ohne Einbürgerungsabsicht niedrig. Dies spiegelt die Vorteile der Einbürgerung für Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten wider. Während EU-Bürger*innen in Deutschland bereits umfassende Freizügigkeits-, Arbeits- und Aufenthaltsrechte genießen, sind die Rechte von Drittstaatler*innen deutlich eingeschränkter. Sie profitieren durch die deutsche Staatsbürgerschaft von mehr Rechtssicherheit, Reisefreiheit, beruflichen Chancen und Möglichkeiten zur Familienzusammenführung.

Diese Befunde deuten auf eine wachsende Bereitschaft zur langfristigen Integration durch Einbürgerung hin. Der Prozess verläuft dabei schrittweise: von der Absicht über die Antragstellung bis zur tatsächlichen Einbürgerung.

Geflüchtete aus Syrien werden eher eingebürgert als andere

Die Auswertung der Einbürgerungen nach Herkunftsländern für 2023, das jüngste verfügbare Erhebungsjahr, zeigt deutliche Unterschiede: 13,1 Prozent der Geflüchteten aus Syrien sind bereits eingebürgert. Demgegenüber liegt der Anteil bei Geflüchteten aus den anderen Herkunftsländern (Afghanistan, Iran, Irak, Eritrea und Somalia) deutlich niedriger bei nur 0,9 Prozent (Abbildung 2).infoAufgrund der geringen Anzahl bereits eingebürgerter Personen in der Stichprobe werden Geflüchtete aus Afghanistan, Iran, Irak, Eritrea und Somalia in dieser Analyse zusammengefasst.

Ein Blick auf die Einbürgerungszahlen aus den Migrationsberichten 2022 und 2023 bestätigt die SOEP-Befunde: Zwischen 2021 und 2023 wurden 142885 Syrer*innen eingebürgert. Bei insgesamt 1,04 Millionen syrischen Zugewanderten, die 2023 in Deutschland lebten, entspricht dies einem Anteil von 13,7 Prozent und deckt sich mit den SOEP-Daten.infoBundesministerium des Innern und für Heimat und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2024): Migrationsbericht der Bundesregierung 2022 (1. aktualisierte Fassung) (online verfügbar); Bundesministerium des Innern und für Heimat und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2025): Migrationsbericht der Bundesregierung 2023 (online verfügbar). Für andere Herkunftsländer weist der Migrationsbericht höhere Einbürgerungsanteile aus, beispielsweise 7,3 Prozent für Iraker*innen. Diese Abweichungen entstehen, weil die amtlichen Statistiken Gruppen wie Arbeitsmigrant*innen einbeziehen.

Auch bei den Anträgen zeigen sich Unterschiede: Syrische Geflüchtete stellen seltener Anträge (22,5 Prozent) als Schutzsuchende aus anderen Herkunftsländern (29,4 Prozent). Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein überdurchschnittlich hoher Anteil syrischer Geflüchteter bereits eingebürgert wurde.

Die Mehrheit der Befragten plant weiterhin, die Einbürgerung zu beantragen, hat dies aber noch nicht getan. Hier kehren sich die Verhältnisse um: Geflüchtete aus den anderen Herkunftsländern erreichen mit 67,9 Prozent die höchsten Werte, während syrische Schutzsuchende bei 63,2 Prozent liegen. Der Anteil derjenigen ohne Einbürgerungsabsicht bleibt in beiden Gruppen gering, mit 1,2 bis 1,7 Prozent.

Viele Eingebürgerte behalten ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit

Das Staatsangehörigkeitsrecht verlangte bis vor kurzem, die bisherige Staatsangehörigkeit bei Einbürgerung aufzugeben. Doch schon vor der Reform 2024 gab es zahlreiche Ausnahmen. Diese betrafen insbesondere anerkannte Geflüchtete, Personen mit Verfolgungsrisiko im Herkunftsland sowie Menschen aus Staaten, die die Aufgabe der Staatsangehörigkeit nicht erlauben, unzumutbar gestalten oder erst nach Erhalt der neuen Staatsbürgerschaft gestatten. Viele Geflüchtete aus Afghanistan, Eritrea, dem Irak oder Syrien fielen daher bereits nach altem Recht unter diese Ausnahmeregelungen.

Viele bereits eingebürgerte Geflüchtete – und damit vor allem Geflüchtete aus Syrien – behalten ihre Staatsangehörigkeit: 88,4 Prozent der 2023 Eingebürgerten taten dies (Abbildung 3). Studien legen nahe, dass die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft nicht nur die Einbürgerungsbereitschaft von Geflüchteten erhöhte, sondern auch ihre weitere gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Integration förderte.infoGathmann und Garbers (2023), a.a.O.

Individuelle Ressourcen können die Einbürgerungschancen erhöhen

Geflüchtete müssen für die Einbürgerung bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören eine Mindestaufenthaltsdauer, die Sicherung des Lebensunterhalts und ausreichende Deutschkenntnisse. Studien betonen, wie wichtig individuelle Ressourcen wie Bildung, Sprache und Einkommen für eine erfolgreiche Einbürgerung sind.infoYuliya Kosyakova et al. (2025): Determinants of Refugees’ Identification with Country of Origin and Host Country and Their Naturalization Intentions: Evidence from Germany. Journal of Immigrant & Refugee Studies, 1–19 (im Erscheinen); Irene Bloemraad (2006): Becoming a citizen: Incorporating immigrants and refugees in the United States and Canada. University of California Press; Sofya Aptekar (2016): Making Sense of Naturalization: What Citizenship Means to Naturalizing Immigrants in Canada and the USA. Journal of International Migration and Integration 17, 1143–1161. Geflüchtete mit mehr Ressourcen finden eher Zugang zu Informationen, können eher Anwälte konsultieren, Gebühren zahlen und sich das notwendige Wissen und die geforderten Fähigkeiten aneignen. Gerade in der Phase, in der erstmals viele die geforderte Aufenthaltsdauer erreichen, ist zu erwarten, dass besser Gebildete und Einkommensstärkere den Einbürgerungsprozess erfolgreicher abschließen als weniger gut ausgestattete Geflüchtete.

Neben individuellen Ressourcen nennt die Forschung weitere Faktoren, die Einbürgerungen begünstigen. Dazu zählen etwa eingebürgerte Familienmitglieder,infoThai V. Le und Manuel Pastor (2023): Family Matters: Modeling Naturalization Propensities in the United States. International Migration Review 57, 1427–1455. bereits eingebürgerte Partner*inneninfoThai V. Le und Manuel Pastor (2023), a.a.O.; Jonas Helgertz und Pieter Bevelander (2017): The Influence of Partner Choice and Country of Origin Characteristics on the Naturalization of Immigrants in Sweden: A Longitudinal Analysis. International Migration Review 51, 667–700. oder das Leben in wohlhabenden Regionen mit niedriger Arbeitslosigkeit.infoNadwa Mossaad et al. (2018): Determinants of refugee naturalization in the United States. Proceedings of the National Academy of Sciences 115: 9175–9180. Zudem wird argumentiert, dass Kontakte mit bereits eingebürgerten Personen wertvolle Informationen und Erfahrungen bereitstellen. In wohlhabenderen Regionen stünden Geflüchteten außerdem mehr Erwerbs- sowie Sprachlernangebote und weitere Hilfen offen, die die Einbürgerung erleichtern.

Frühere Studien zur Einbürgerungsabsicht von 2013 bis 2019 zugewanderten Geflüchteten bestätigen diese Vermutungen: Syrer*innen, höher Gebildete, gesündere Personen und Geflüchtete mit Kontakt zu Deutschen erfüllen die Einbürgerungsvoraussetzungen häufiger.infoNiehues und Tanis (2023), a.a.O.

Im Folgenden wird untersucht, ob diese Befunde auch für tatsächliche Einbürgerungen gelten.infoUm den Haushaltskontext zu berücksichtigen, werden logistische Random-Effects-Modelle gerechnet. Berichtet werden Average Marginal Effects. Ein erstes Modell zeigt, dass sich die Chancen auf Einbürgerung nach Alter und Geschlecht unterscheiden (Abbildung 4). Geflüchtete über 40 Jahren haben eine geringere Erfolgsaussicht als die 18- bis 30-Jährigen. Geflüchtete Frauen haben eine ähnliche Chance auf Einbürgerung wie Männer.

Ein zweites Modell untersucht, wie stark individuelle Ressourcen die Einbürgerungschancen beeinflussen. Die Ergebnisse zeigen ein differenziertes Bild: Während die berufliche Ausbildung keinen signifikanten Einfluss hat, erhöhen bessere Deutschkenntnisse die Chancen deutlich. Überraschend ist, dass Geflüchtete ohne oder mit anderweitiger Beschäftigung nicht schlechter abschneiden als Voll- oder Teilzeiterwerbstätige. Unter Berücksichtigung der individuellen Ressourcen verliert das Alter außerdem seinen Effekt. Dies deutet darauf hin, dass die Altersunterschiede hauptsächlich auf ungleiche Ressourcen zurückzuführen sind.

Ein drittes Modell berücksichtigt zusätzlich die familiäre Situation. Geflüchtete mit eingebürgerten Partner*innen haben eine um über 60 Prozentpunkte höhere Wahrscheinlichkeit, selbst eingebürgert zu sein. Die Anzahl der Kinder im Haushalt zeigt hingegen keinen signifikanten Einfluss auf die Einbürgerungschancen.

Fazit: Vorteile der Einbürgerung bleiben jenen verwehrt, die am meisten davon profitieren würden

Die Analyse der Einbürgerungen von Geflüchteten, die zwischen 2013 und 2019 nach Deutschland kamen, zeigt eine deutliche Dynamik: Der Anteil der Eingebürgerten stieg von 2,1 Prozent im Jahr 2021 auf 7,5 Prozent im Jahr 2023. Parallel dazu hat sich der Anteil derjenigen, die einen Einbürgerungsantrag gestellt haben, nahezu verdreifacht – von 7,3 Prozent im Jahr 2021 auf 25,7 Prozent im Jahr 2023. Diese Zahlen verdeutlichen, dass nahezu alle Geflüchteten eine dauerhafte Perspektive in Deutschland anstreben: Über 98 Prozent haben entweder einen Antrag gestellt, sind bereits eingebürgert oder beabsichtigen eine Einbürgerung.

Die Untersuchung offenbart erhebliche Unterschiede zwischen den Herkunftsgruppen. Syrische Geflüchtete haben mit 13,1 Prozent den höchsten Anteil an Eingebürgerten, während dieser bei anderen Herkunftsgruppen mit 0,9 Prozent deutlich niedriger liegt. Umgekehrt ist der Anteil derjenigen, die einen Antrag gestellt haben, aber noch nicht eingebürgert sind, bei nichtsyrischen Geflüchteten größer (29,4 Prozent) als bei syrischen Geflüchteten (22,5 Prozent). Diese Unterschiede spiegeln sowohl unterschiedliche Ankunftszeitpunkte als auch verschiedene rechtliche und praktische Rahmenbedingungen wider.

Bemerkenswert ist die weit verbreitete doppelte Staatsbürgerschaft: 88,4 Prozent der 2023 Eingebürgerten behielten ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit. Das zeigt, dass bereits nach altem Staatsangehörigkeitsrecht umfangreiche Ausnahmen für Geflüchtete galten und das Prinzip der Vermeidung von Mehrstaatigkeit außer Kraft setzte.

Die multivariate Analyse bestätigt bekannte Faktoren für eine erfolgreiche Einbürgerung: Bessere Deutschkenntnisse erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer Einbürgerung signifikant. Interessant ist, dass die Staatsangehörigkeit der Partner*innen die größte Rolle spielt. Das deutet darauf hin, dass in der Phase nach Erreichen der Mindestaufenthaltsdauer vor allem Personen mit höheren individuellen Ressourcen und leichterem Zugang zu Erfahrungswissen über Einbürgerungen den Prozess erfolgreich abschließen. Eine mögliche Erklärung dafür ist, dass Personen mit günstigen Voraussetzungen für eine Einbürgerung eher Partner*innen haben, die ihnen in dieser Hinsicht ähnlich sind.

Durch die Neufassung des Staatsangehörigkeitsrechts vom 27. Juni 2024 dürfte sich die Zahl der Einbürgerungen von Geflüchteten erhöhen. So wurde insbesondere die erforderliche Aufenthaltszeit auf fünf Jahre verkürzt. Damit wurde eine zentrale Hürde beseitigt. Die zwischen 2013 und 2019 Zugewanderten haben damit die erforderliche Aufenthaltsdauer erreicht.infoNiehues und Tanis (2023), a.a.O. Angesichts des hohen Anteils Einbürgerungswilliger ist mit einem Anstieg der Anträge zu rechnen.

Gleichzeitig verschärft das neue Gesetz die Anforderungen an die wirtschaftliche Sicherung. Während die vorherige Regelung für Anspruchseinbürgerungen den Bezug von Sozialleistungen grundsätzlich zuließ, sofern dieser nicht selbst verschuldet war, schließt die neue Regelung die Inanspruchnahme von Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) oder der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) aus. Ausnahmen gelten nur für wenige Gruppen, etwa für Vollzeiterwerbstätige, die in den letzten 24 Monaten mindestens 20 Monate vollzeiterwerbstätig waren, oder für vulnerable Personen, die alle zumutbaren Anstrengungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts unternommen haben.

Das neue Staatsangehörigkeitsrecht wird daher voraussichtlich nicht nur die Zahl der Einbürgerungsanträge steigern, sondern auch die Selektivität nach Bildung und Erwerbsstatus verstärken. Besonders profitieren dürften höher qualifizierte Geflüchtete mit guten Deutschkenntnissen und stabilen Arbeitsverhältnissen. Für weniger qualifizierte Geflüchtete erschweren oder verzögern die Anforderungen die Einbürgerung, da sie längere Integrationsphasen für den Arbeitsmarkt benötigen.

Die Vorteile der Einbürgerung – Planungssicherheit, berufliche Mobilität, ein stärkeres Zugehörigkeitsgefühl und politische Teilhabe – bleiben gerade jenen Geflüchteten verwehrt, die am meisten davon profitieren würden. Die verschärften Lebensunterhaltsanforderungen schließen systematisch vulnerable Gruppen wie Alleinerziehende, Ältere oder Geringqualifizierte davon aus. Angesichts ihrer dauerhaften Bleibeperspektive in Deutschland stellt sich die Frage, ob der Staat hier nicht wertwolle Integrationschancen verschenkt.

Themen: Migration



JEL-Classification: F22;K37;Z31
Keywords: refugees, naturalization, Germany
DOI:
https://doi.org/10.18723/diw_wb:2025-35-4


Die Publikation ist gemäß der Creative-Commons-Lizenz CC-BY-4.0 nachnutzbar: https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/

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