DIW Wochenbericht 22 / 2026, S. 338
Louise Biddle, Erich Wittenberg
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Frau Biddle, wie groß ist der Bedarf an medizinischer Versorgung für Geflüchtete, die Deutschland erreichen? Wir sehen durchweg, dass vor allem bei psychischen Problemen ein großer Bedarf besteht, da Geflüchtete oft durch die Geschehnisse vor und während der Flucht oder auch nach der Ankunft stark beeinträchtigt sind. Auch können chronische Erkrankungen während der Flucht verschleppt werden. Die engen Bedingungen in den Unterkünften können zudem Infektionskrankheiten begünstigen. Teilweise bestehen, je nach Herkunftsland, auch Impflücken. Es gibt also differenzierte Krankheitsbilder, die oft direkt nach der Flucht behoben werden müssen.
Welche Hürden stehen den geflüchteten Menschen, die medizinische Hilfe brauchen, im Weg? In Deutschland werden bei Geflüchteten in der ersten Zeit nach Ankunft nur akute Erkrankungen und Schmerzzustände behandelt. Hier wird die Primärversorgung durch das Asylbewerberleistungsgesetz stark eingeschränkt. Weitere Hürden sind mangelnde Sprachkenntnisse, die die Kommunikation mit Ärzten oder das Auffinden eines Termins erschweren. Es kann zu finanziellen Schwierigkeiten kommen, wenn zum Beispiel Zuzahlungen nicht geleistet werden können, und auch lange Wege können ein Problem sein. All das kann die Inanspruchnahme von Gesundheitsversorgung in den ersten Monaten erschweren.
Welche Folgen hat die verzögerte Behandlung von medizinischen Problemen? Das kann dazu führen, dass diese Probleme verschleppt werden und unter Umständen erst behoben werden, wenn es sich um einen medizinischen Notfall handelt. Eine solche Verzögerung der Versorgung hat auch ökonomische Folgen, da dann die Behandlung meist kostspieliger ist.
Auf welche Gesundheitsleistungen haben Geflüchtete Anspruch und auf welche nicht? Hier muss unterschieden werden zwischen den Geflüchteten aus der Ukraine und Geflüchteten aus anderen Herkunftsländern. Für Geflüchtete aus der Ukraine gilt aktuell nicht das Asylbewerberleistungsgesetz, für alle anderen Geflüchteten gilt es. Das heißt, für die Zeit des Asylantrags, längstens jedoch 36 Monate, werden die Leistungen in der Gesundheitsversorgung eingeschränkt, und Geflüchtete bekommen nur Leistungen für akute Erkrankungen, Schmerzzustände, Vorsorgeuntersuchungen oder Hilfe in der Schwangerschaft.
Wie finden sich Geflüchtete in dem komplizierten Gesundheitssystem Deutschlands zurecht? Genau das haben wir in dieser Studie das erste Mal untersucht. Wir sehen hier sehr starke Schwierigkeiten, Informationen zu verstehen. Das betrifft vor allem Informationen über verschiedene Behandlungsmöglichkeiten, die Abläufe eines medizinischen Notfalls oder gebotene Vorsorge- oder Präventionsmaßnahmen. Es ist für Geflüchtete tatsächlich sehr schwer, sich in dem komplexen deutschen Gesundheitssystem zurechtzufinden und das auch noch einige Jahre nach der Ankunft.
Was müsste getan werden, um die medizinische Versorgung geflüchteter Menschen in Deutschland zu verbessern? Zunächst müssten die angesprochenen rechtlichen Hürden abgebaut werden. Zudem müssen Informationsangebote in mehreren Sprachen geschaffen werden. Eine einfache Sprache rund um die medizinische Versorgung hilft Geflüchteten, sich besser zurechtzufinden. Und bereits 2018 hat der Sachverständigenrat Gesundheit gesagt, dass komplexe Wege im Gesundheitssystem abgeschafft werden müssen. Es haben sich zum Beispiel Lots*innenkonzepte bewährt, also Personen, die konkret auf Leute zugehen, die einen großen Bedarf haben, und ihnen helfen, sich innerhalb dieser komplexen Strukturen zurechtzufinden.
Das Gespräch führte Erich Wittenberg.
Themen: Migration, Gesundheit
DOI:
https://doi.org/10.18723/diw_wb:2026-22-2
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