Mithilfe von Äquivalenzeinkommen - auch Haushaltsäquivalenzeinkommen genannt - kann die Einkommenssituation von Haushalten unterschiedlicher Größe und Zusammensetzung vergleichbar gemacht werden. Dazu werden die Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen addiert und mithilfe einer Bedarfsskala passend für die Struktur des Haushalts umgerechnet.
Bei einer von der OECD vorgeschlagenen und in der europäischen Statistik allgemein akzeptierten Skala erhält die erste erwachsene Person im Haushalt ein Bedarfsgewicht von 1; weitere erwachsene Personen und Jugendliche über 14 Jahren haben jeweils ein Gewicht von 0,5 und Kinder bis zu 14 Jahren ein Gewicht von 0,3. Unterstellt wird also, dass erstens mit wachsender Zahl von Haushaltsmitgliedern Größenvorteile wirksam werden, und damit die Pro-Kopf-Ausgaben sinken, und dass zweitens der Bedarf von Kindern geringer ist als der von Erwachsenen. Das bedeutet beispielsweise für einen Vier-Personen-Haushalt mit zwei Elternteilen sowie einem 16- und einem 13-jährigen Kind, dass das Haushaltseinkommen nicht wie bei der einfachen Pro-Kopf-Rechnung durch 4 (= 1 + 1 + 1 + 1) geteilt wird, sondern durch 2,3 (= 1 + 0,5 + 0,5 + 0,3).
Das so errechnete Äquivalenzeinkommen wird jedem Haushaltsmitglied zugewiesen, unter der Annahme, dass alle Haushaltsmitglieder in gleicher Weise vom gemeinsamen Einkommen profitieren. Dieses personenbezogene Äquivalenzeinkommen wird zum Beispiel genutzt, um die Einkommensungleichheit und das Armutsrisiko in Deutschland zu berechnen.
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