DIW Wochenbericht 20 / 2001, S. 293-298
Dieter Vesper
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Im Jahre 2004 laufen die Regelungen zum "Solidarpakt I" aus. Über die Neuordnung der innerstaatlichen Finanzbeziehungen - dazu gehören die Umsatzverteilung, der horizontale Finanzausgleich i.e.S. sowie die Ergänzungszuweisungen und Investitionshilfen des Bundes - wird derzeit lebhaft diskutiert. Welche Gestalt der "Solidarpakt II" annehmen wird, hängt vor allem davon ab, wie hoch im Jahre 2004 der infrastrukturelle Nachholbedarf in den ostdeutschen Ländern einzuschätzen ist. In diesem Zusammenhang war das DIW vom Bundesfinanzministerium gebeten worden, in Ergänzung zu einem im Auftrage der ostdeutschen Ministerpräsidenten erstellen Gutachten einige weiterführende Fragen zu bearbeiten. Zum einen sollte das Anlagevermögen der Länder und Gemeinden in den verschiedenen Aufgabenbereichen auch in jeweiligen Preisen dargestellt werden. Vor allem aber galt es, einige Zuordnungsprobleme zu klären, denn infolge von Abgrenzungsproblemen werden Vorsprünge bzw. Defizite in der Infrastrukturausstattung teilweise über- oder unterzeichnet. Ergänzende Berechnungen sind insbesondere deshalb angebracht, weil sich inzwischen die Informationsgrund-lagen verbessert haben. Ein gewichtiger Teil des Nachholbedarfs errechnete sich bei den kommunalen Gemeinschaftsdiensten, Wirtschaftsunternehmen und beim Grundvermögen errechnete, also in Bereichen, die infolge des statistischen Ausgangsmaterials regional nur bedingt miteinander vergleichbar waren. Auf diese Problematik hatte seinerzeit das DIW ausdrücklich hingewiesen und festgestellt, dass die rechnerische Lücke von reichlich 200 Mrd. DM den tatsächlichen Umfang überzeichnet. In seinem Gutachten für die ostdeutschen Ministerpräsidenten hatte das DIW auch an keiner Stelle einen infrastrukturellen Nachholbedarf von 300 Mrd. DM reklamiert, wie häufig falsch zitiert wurde. Nach den hier vorgelegten Berechnungen lässt sich der Nachholbedarf
Themen: Regionalwirtschaft, Konjunktur
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