Bericht vom 13. Mai 2014
Ist unsere Pflegeversorgung in der Krise? Vor 20 Jahren wurde eine obligatorische Pflegeversicherung in Form zweier Zweige eingeführt, der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) und der substitutiven Privaten Pflegepflichtversicherung (PPV). Seitdem können Personen mit erheblichem und dauerhaftem Pflegebedarf Leistungen der Pflegeversicherung beziehen. Während aber die im Alter regelmäßig steigenden Gesundheitsausgaben durch eine umfassende obligatorische Krankenversicherung abgesichert sind, wird das Pflegerisiko der Anspruchsberechtigten nur teilweise abgedeckt, bei stationärer Pflege müssen die Zuschüsse der Pflegeversicherung durch eigene Zahlungen und bei der ambulanten häuslichen Versorgung in erheblichem Ausmaß durch informelle Pflege ergänzt werden.
Bislang hat die Politik bei der finanziellen Absicherung des Pflegerisikos vorrangig auf eine Begrenzung des Beitragssatzes gesetzt und diese in der Vergangenheit insbesondere dadurch erreicht, dass die Leistungen der Pflegeversicherung nicht (bis 2008) bzw. nur unzureichend (seit 2008) dynamisiert wurden. In Anlehnung an die Finanzierung der Alterseinkünfte wurde mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz (2012) eine private, freiwillige, kapitalgedeckte und öffentlich geförderte Pflegezusatzversicherung eingeführt („Pflege-Bahr“). Aktuell hat die Bundesregierung einen Referentenentwurf vorgelegt, der eine Pflegereform in zwei Stufen vorsieht. Dafür soll der Beitragssatz für die Pflegeversicherung ab Anfang 2015 um 0,3 Prozentpunkte steigen. Zwei Drittel der Beitragsmehreinnahmen sollen für sofortige Leistungsverbesserungen und eine nachholende Leistungsdynamisierung verwendet werden, ein Drittel soll in einen Vorsorgefonds (Demografiereserve) fließen, der bis Ende 2034 aufgefüllt wird. Ein Zwanzigstel des dann erreichten Kapitalbestandes soll ab 2035 jährlich verwendet werden, um demographiebedingte Beitragssatzsteigerungen der Pflegeversicherung abzumildern. Für Anfang 2017 ist dann vorgesehen, dass der Beitragssatz um weitere 0,2 Prozentpunkte steigt, damit die seit mehreren Jahren diskutierte Neudefinition von Pflegebedürftigkeit (differenziertere Einstufung der Pflegebedürftigkeit, Abschaffung der Minutenpflege, direkte Zuwendung statt bloß körperbezogene Pflege) zu finanzieren.
Dass mit der 2012 eingeführten privaten, kapitalgedeckten und öffentlich geförderten Pflegezusatzversicherung sowie mit dem aktuellen Reformvorhaben eine nachhaltige Finanzierung sowie eine qualitativ deutlich bessere Pflege inklusive einer deutlichen Ausweitung des Begriffs der Pflegebedürftigkeit zu erreichen ist, bezweifeln Pflegeexperten und Verbraucherschützer allerdings ziemlich einhellig. Befürchtet wird weithin, dass die Reform der Pflegeversorgung nur unzureichend ist. Beispielsweise kritisiert das Bündnis für gute Pflege, dass die Neudefinition nicht bereits in diesem Jahr greifen wird, und auch die gemeinsame Kampagne von Alzheimer Gesellschaft und dem Sozialverband VDK fordert eine große Pflegereform jetzt, da sonst die Gefahr bestehe, dass die angekündigte zweite Stufe der Reform am Ende an unzureichenden zur Verfügung stehenden Finanzmitteln scheitert. Die Stiftung Patientenschutz befürchtet, dass das Vorhaben der Bundesregierung die Situation von Schwerstpflegebedürftigen und Sterbenden nicht wesentlich verbessert und die Gerechtigkeit zwischen den Generationen weiterhin gefährdet sei. Aus der Pflegeökonomie wird darauf verwiesen, dass – da für die Finanzierung der Pflegeversicherung das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Pflegebedürftigen entscheidend ist – bei anhaltend niedrigen Geburtenraten der Pflegefonds gerade dann ausgeschöpft wäre, wenn die geburtenstarken Jahrgänge in das Alter erhöhter Pflegebedürftigkeit kämen. Und die Bundesbank, die dem Referentenentwurf zufolge die Verwalterin des Pflegefonds werden soll, zweifelt die Nachhaltigkeit einer kollektiven Vermögensbildung unter staatlicher Kontrolle an, insbesondere dann, wenn die Verwendung der gebildeten Rücklagen recht unspezifisch ist. Schließlich werden auch Sorgen wegen eines zunehmenden Fachkräftebedarfs in der Pflege geäußert.
Stimmt also die Richtung der Pflegeversorgungspolitik der Bundesregierung nicht? Wie sollte aber dann den Herausforderungen bezüglich Finanzierung und Leistungsverbesserung begegnet werden? Welche Reform der Pflegeversorgung wäre geeignet, um eine menschenwürdige und zugleich effiziente Pflege gerecht für Jung und Alt nachhaltig und fair zu finanzieren? Wäre eine Bürgerpflegeversicherung der Schlüssel zu einer verbesserten Pflege? Und, wenn es ein Fachkräfteproblem in der Pflegeversorgung gibt, wie könnte dem Problem begegnet werden?
Das geplante Vierteljahrsheft soll neben diesen Fragen das gesamte Spektrum der Langzeitpflege und deren Gestaltung durch die Politik auf der Grundlage theoretischer oder empirischer Beiträge beleuchten. Es können Beiträge eingereicht werden, die den Stand und die Entwicklung der Pflegeversorgung aufbereiten und bewerten oder/und Reformoptionen diskutieren und bewerten. Beiträge aus Wissenschaft und Stellungnahmen aus der Politik können insbesondere, aber nicht nur ausschließlich zu folgenden Stichworten eingereicht werden:
Für das VJH 3/2014 zur Pflege zeichnen Kornelia Hagen und Prof. Heinz Rothgang verantwortlich. Ein Abstrakt des geplanten Beitrags (1–2 Seiten) erbitten wir bis spätestens 31. Mai 2014 an das DIW Berlin unter khagen@diw.de zu senden.
Es sind ausschließlich deutschsprachige Beiträge erbeten, deren Umfang 15 Manuskriptseiten (ca. 30 000 Zeichen ohne Tabellen und Abbildungen) nicht überschreiten sollte. Abgabefrist der Manuskripte ist der 15. August 2014. Der voraussichtliche Erscheinungstermin des Heftes ist November 2014. Es ist geplant, das Vierteljahrsheft 3/2014 in einer Veranstaltung der Fachöffentlichkeit vorzustellen.
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