DIW Wochenbericht 18 / 1984, S. 209-219
Ellen Kirner, Volker Meinhardt, Rudolf Zwiener
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Die Bundesregierung hat mit dem Gesetz zur Erleichterung des Übergangs vom Arbeitsleben in den Ruhestand („Vorruhestandsgesetz“) den Tarifparteien einen Rahmen zur Verkürzung der Lebensarbeitszeit vorgegeben. Bisher hat es freilich den Anschein, daß die Gewerkschaften nur in wenigen Tarifbereichen die Vorruhestandsregelung in die Tarifverhandlungen einbeziehen wollen. In wichtigen Tarifbereichen geben sie der Verkürzung der Wochenarbeitszeit den Vorrang, weil sie den damit verbundenen Abbau der Arbeitslosigkeit erheblich höher einschätzen. In dieser Untersuchung werden Beschäftigungseffekte und gesamtwirtschaftliche Auswirkungen der Vorruhestandsregelung für den Fall berechnet, daß alle Wirtschaftsbereiche partizipieren. Bei recht optimistischen Annahmen sowohl hinsichtlich der Inanspruchnahme dieser Regelung als auch der Wiederbesetzung der Arbeitsplätze errechnen sich bis 1988 ca. 480 000 freiwerdende Stellen und, je nach tarifvertraglicher Einigung über die Einbeziehung der Vorruhestandsregelung in die Lohnabschlüsse, Neueinstellungen von 240 000 bis 350 000 Personen. Eine Beschränkung auf die Tarifbereiche, für die die Gewerkschaften eine Vorruhestandsregelung anstreben, reduziert die Zahl der Neueinstellungen auf 40 000 bis 70 000 Personen. In einer Variante zeigt sich allerdings eine Wachstumsabschwächung. Die Finanzierungsposition des Staates verbessert sich in den untersuchten Varianten. Der Staat hat hier durchaus noch Spielraum für eine bessere Ausgestaltung der vorgesehenen Zuschußregelung. Es sind Lösungen denkbar, bei denen die Finanzierungsposition des Staates nicht verschlechtert, der Beschäftigungserfolg aber erhöht würde.
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