DIW Wochenbericht 14 / 1979, S. 159-166
Ellen Kirner
Das Bundesverfassungsgericht hat 1975 festgestellt, daß "... sich die Rolle der Frau in Ehe und Familie rechtlich und tatsächlich zu wandeln begonnen hat ... ". Es verpflichtete den Gesetzgeber, bis zum Jahre 1984 in der Hinterbliebenenversorgung der Sozialversicherung die formalen Voraussetzungen für die Gleichberechtigung von Mann und Frau zu schaffen. Nach der Absicht der Bundesregierung soll bei der damit notwendig gewordenen Reform zugleich das bereits 1973 erklärte Ziel verfolgt werden, die eigenständige soziale Sicherung der Frauen zu fördern. Wenn diese Ziele erreicht werden sollen, muß die Reform so tiefgreifend sein, daß nicht nur Witwen und Witwer, sondern auch Ehepaare und nicht nur Rentner, sondern auch beitragspflichtige Erwerbstätige davon betroffen werden.
Themen: Ungleichheit, Rente und Vorsorge, Öffentliche Finanzen, Gender