Kommentar vom 2. November 2017
Letzte Woche hat das Bundesverfassungsgericht die Klage der Bundesländer Berlin und Hamburg gegen die Methodik der letzten Volkszählung, des „Zensus 2011/12“, verhandelt. Beide Länder sowie etliche Städte sind davon überzeugt, dass der Zensus Einwohner übersehen hat und ihnen deswegen im Zuge des Länderfinanzausgleichs Millionen - beträge vorenthalten werden. Die Urteilsverkündung wird wahrscheinlich erst in einigen Monaten erfolgen. Das Problem ist: In einer freiheitlichen Gesellschaft ist es schlicht und einfach unmöglich festzustellen, wie viele Menschen zu einem bestimmten Stichtag tatsächlich im ganzen Land und in einer Gemeinde leben. [...]