Statement vom 26. Juni 2018
Die Empfehlung der Mindestlohnkommission zur Erhöhung des Mindestlohns kommentiert DIW-Expertin Alexandra Fedorets wie folgt:
Durch die Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 sind Stundenlöhne im unteren Lohnsegment deutlich gewachsen. Die angekündigte Erhöhung in zwei Stufen dürfte den Stundenlöhnen in den kommenden Jahren einen zusätzlichen Schub geben. Allerdings zeigen Analysen, dass das Mindestlohngesetz nicht überall eingehalten wird: Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die darauf einen Anspruch hätten, werden immer noch unter dem Mindestlohn bezahlt. Eine höhere Kontrollintensität sowie verschärfte Aufzeichnungspflichten könnten dem entgegenwirken. Außerdem bringt das Wachstum der Stundenlöhne nicht automatisch höhere Monatseinkommen mit sich, weil viele Menschen, gerade geringfügig Beschäftigte, weniger Stunden arbeiten – und das meistens unfreiwillig.
Themen: Arbeit und Beschäftigung , Ungleichheit , Verteilung