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„Das Baukindergeld wird zum Bauträgergeld“

Statement vom 27. Juni 2018

Die Koalition hat sich auf das Baukindergeld geeinigt. Der DIW-Ökonom und Immobilienexperte Claus Michelsen kommentiert die Entwicklung wie folgt:

BlockquoteDie Große Koalition hat sich auf die genaue Ausgestaltung des Baukindergeldes verständigt. Es wird rückwirkend zum 1. Januar 2018 begrenzt ausgezahlt für alle Familien, die bis zum 31. Dezember 2020 mindestens ein minderjähriges Kind vorweisen können, erstmalig ein Eigenheim beziehen und weniger als 75000 Euro plus 15000 Euro je Kind als Bruttoeinkommen haben. Mit dieser Einigung wird der gut gemeinte Vorsatz der Eigentumsförderung endgültig ad absurdum geführt. Zum einen wirkt die Prämie räumlich verzerrend: auf dem Land, dort wo die Preise niedrig sind, recht stark; in der Stadt ist sie ein Tropfen auf dem heißen Stein. Damit wird sie zur Bleibeprämie für den ländlichen Raum. Zweitens dürfte die Prämie in den Städten direkt in höheren Immobilienpreisen verpuffen. Dort stehen die Käufer in intensivem Überbietungswettbewerb, und die Konkurrenz um die raren Grundstücke wird weiter angeheizt. Das Angebot ist kurzfristig nicht flexibel und die zeitliche Begrenzung dürfte das Rennen um die begehrten Objekte weiter beschleunigen. Das Baukindergeld wird so zum Bauträgergeld. Drittens ist zu erwarten, dass viele ohnehin bauen oder kaufen würden und sich nun über ein kurzfristiges Geschenk freuen. Dies sollte zumindest für alle gelten, die bereits seit dem 1. Januar 2018 gekauft, gebaut oder konkret geplant haben, weil das Baukindergeld rückwirkend gilt. Das Instrument begünstigt so Haushalte mit hohen Einkommen überproportional. Und viertens ist das Instrument insgesamt sehr teuer, ohne dass es spürbar entlastende Wirkung auf den städtischen Wohnungsmärkten mit sich bringt. Diejenigen, die dort nach bezahlbarem Wohnraum suchen, haben sehr wenig vom Instrument selbst, müssen es aber mit finanzieren. Fazit: Ein ursprünglich mal gut gemeinter Gedanke, mehr Familien zu Eigentum zu verhelfen, wird mit einem Instrument verfolgt, das insgesamt sehr teuer ist und an den falschen Stellschrauben dreht. Mit der zeitlichen Beschränkung werden die negativen Effekte nur noch verstärkt. Kurzfristig wäre HäuslebauerInnen in Form von Bürgschaften oder Nachrangdarlehen der Förderbank KfW besser geholfen, fehlendes Eigenkapital zu ersetzen. Dies wäre auch für den Fiskus deutlich günstiger. Um die Wohneigentumsquote zu erhöhen, braucht es zudem langfristigere Verbesserungen der Rahmenbedingungen. Ein auf drei Jahre beschränktes Instrument ist hierfür nicht geeignet.

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