Die Gesamtleitung des DIW Berlin obliegt dem Vorstand, dem der Präsident, die Geschäftsführerin und ein weiteres wissenschaftliches Mitglied angehören. Der Vorstand vertritt das Institut nach außen, ist zuständig für alle wissenschaftlichen Angelegenheiten des Instituts und übernimmt die kaufmännische, rechtliche sowie administrative Verantwortung. Ein Vorstandsmitglied wird aus der Leitung des SOEP heraus berufen. Es gewährleistet eine enge Zusammenarbeit zwischen der forschungsbasierten Infrastruktureinrichtung SOEP und den Abteilungen des DIW Berlin.
Das Kuratorium des DIW Berlin besteht aus Personen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und öffentlicher Verwaltung. Gegenüber dem Vorstand nimmt das Kuratorium Aufsichts- und Beratungsfunktionen wahr. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und die Bestellung von wissenschaftlichen Abteilungsleitungen, Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirats und des SOEP Survey Rats.
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Beschlussorgan des DIW Berlin. Die Mitglieder unterstützen den Vereinszweck durch ihre Tätigkeit innerhalb und außerhalb des Vereins. Ständige Mitglieder sind die Bundesrepublik Deutschland und das Land Berlin. Sie fördern das Institut auf der Grundlage von Artikel 91b des Grundgesetzes und nach Maßgabe des GWK-Abkommens. In diesem Rahmen erhält das Institut Zuwendungen von Bund und Ländern.
Bundesrepublik Deutschland
Deutsche Bundesbank, Frankfurt a. M.
Deutsche Post AG, Bonn
Deutsche Telekom AG, Bonn
Land Berlin
Freie und Hansestadt Hamburg
vertreten durch die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Freistaat Bayern
vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, München
Land Brandenburg
vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft und Energie, Potsdam
Land Nordrhein-Westfalen
vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, Düsseldorf
Vereinigung der Freunde des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung e.V. (VdF)
Deutscher Gewerkschaftsbund, Bundesvorstand, Berlin
Dr. Michael Wolgast
Der Wissenschaftliche Beirat des DIW Berlin besteht aus zwölf international angesehenen aktiven Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Er berät das Institut in wissenschaftlichen Fragen, bewertet die Forschungsarbeit und berichtet dem Kuratorium. Der Wissenschaftliche Beirat ist auch an Berufungs- und berufungsähnlichen Auswahlverfahren beteiligt.
Der Survey-Rat für das SOEP berät die Leitung der forschungsbasierten Infrastruktureinrichtung SOEP zu Stichprobenerhebungen und zum Nutzerservice. Er ist mit bis zu neun Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern besetzt, die vom Kuratorium des DIW Berlin berufen werden.
Das DIW Berlin engagiert sich aktiv für die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und kontinuierlich daran, Benachteiligungen zu verhindern. Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein fest verankertes institutionelles Ziel, das in internen und externen Dokumenten wie der Satzung, dem Frauenförderplan und Betriebsvereinbarungen verankert ist. Dabei richtet sich das DIW Berlin nach den Rahmenempfehlungen zur Geschlechtergleichstellung der Leibniz-Gemeinschaft sowie der Ausführungsvereinbarung Gleichstellung (AV Glei) der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK).
Gender Equality ist ein fester Bestandteil der Instituts- und Personalstrategie des DIW Berlin. Ein wesentlicher Eckpfeiler dieser Strategie ist der "Frauenförderplan" (FFP), der zukünftig als Gleichstellungsplan bezeichnet wird. Dieser wird in regelmäßigen Abständen vom Vorstand und der Leitung der Abteilung Personal und Organisation in Zusammenarbeit mit den Gleichstellungsbeauftragten erstellt und dem Kuratorium vorgelegt.
Der Gleichstellungsplan umfasst:
Die Gleichstellungsbeauftragten des DIW Berlin unterstützen den Austausch zwischen Wissenschaftlerinnen und Mitarbeiterinnen intern durch regelmäßige Treffen des DIWomen-Netzwerks. Zudem bieten sie alle zwei Wochen eine offene Sprechstunde in ihren Büros an. Ein detailliertes Umsetzungskonzept konkretisiert die Maßnahmen des Gleichstellungsplans auf inhaltlicher, zeitlicher und prozessualer Ebene. Besonders im Fokus steht dabei die Personalgewinnung. Durch das Personalgewinnungsverfahren für Frauen werden klare Kriterien für die Besetzung wissenschaftlicher Stellen festgelegt, um die angestrebte Geschlechterquote zu erreichen. Während der Laufzeit des Gleichstellungsplans werden durch zwei Zwischenevaluationen die Wirksamkeit der Maßnahmen und die Erreichung der gesetzten Ziele überprüft.
Am DIW Berlin fungieren zwei Gleichstellungsbeauftragte, deren Wahl, Rechte und Pflichten in einer Betriebsvereinbarung verankert sind. Sie spielen eine entscheidende Rolle in Einstellungsverfahren, werden zu wichtigen Gremiensitzungen wie dem Kuratorium und der Leitungsrunde eingeladen und treffen maßgebliche Entscheidungen bezüglich der Nutzung des Frauenförderfonds. In enger Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung und der Personalabteilung erarbeiten und implementieren sie Maßnahmen zur Realisierung der Ziele des Frauenförderplans. Dabei erhalten sie Unterstützung von einer studentischen Hilfskraft. Durch einen eigenen Bereich im Intranet halten die Gleichstellungsbeauftragten die Belegschaft über ihre Arbeit, Veranstaltungen und interne Initiativen auf dem Laufenden.
Bei Fragen und Anregungen melden Sie sich gerne per E-Mail (gba@diw), telefonisch oder auch persönlich bei den beiden Gleichstellungsbeauftragten, die diese Funktion gemeinsam übernommen haben: Irene Faas und Anne Tilkorn. Sie werden unterstützt von Greta Hentschel.
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